Inhalte mit dem Schlagwort „Marke“

13. Juli 2009

Verwendung fremder Marken im Metatag

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2009, Az.: 6 W 29/09

Wird in einem Metatag eine fremde Marke verwendet, ist darin nicht unbedingt eine markenmäßige Benutzung zu sehen. Wenn sich aus der Trefferliste, die nach Eingabe des Suchbegriffs in die Suchmaschine erscheint, ergibt, dass der im Metatag benutzte Begriff nicht auf Herkunft von Waren oder Dienstleistungen eines fremden Unternehmens hinweisen soll, liegt kein Markenrechtsverstoß vor.

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10. Juli 2009

„Rail World“

Beschluss des BPatG vom 06.07.2009, Az.: 30 W (pat) 121/06 Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Anmeldung der Wortmarke "Rail World" wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, da es sich bei dem Begriff "Welt der Eisenbahn" um einen beschreibenden Hinweis handelt, zu dem die angebotenen Waren und Dienstleistungen des Anmeldenden jedoch in keinem Bezug stehen. Dieser Beschluss zeigt erneut, dass für eine Markenanmeldung die Unterscheidungskraft einer Marke unerläßlich ist.
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30. Juni 2009

Gemeinsam Reisen

Beschluss des BPatG vom 20.04.2009, Az.: 27 W (pat) 60/09 Der Begriff "Gemeinsam Reisen" konnte beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht als Marke eingetragen werden, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Aus dem Begriff wird lediglich deutlich, dass die angebotenen Waren- bzw. Dienstleistungen aus Reisen in oder mit einer Gemeinschaft mehrerer Personen bestehen. Für eine Markeneintragung ist das aber nicht ausreichend.
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24. Juni 2009

UHU – Marke kraft Verkehrsgeltung

Urteil des BGH vom 19.02.2009, Az.: I ZR 195/06

Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination müssen die systematische Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein...

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18. Juni 2009

Gegenstandswert im Löschungsverfahren

Beschluss des BPatG vom 14.04.2009, Az.: 25 W (pat) 8/06

Die Festsetzung des Gegenstandswert im markenrechtlichen Löschungsverfahren ist nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Löschung des Zeichens zu bemessen. Wird die angegriffene Marke benutzt, ist ein höherer, in der Regel mit 50.000,-€ anzusetzender Wert angemessen. Ist der genaue Umfang der markenmäßigen Benutzung der angegriffenen Marke nicht bekannt, kann kein noch höherer Wert festgesetzt werden.

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09. Juni 2009

„Neue Wege mit…“ – Wenn einer Marke jede Unterscheidungskraft fehlt

Beschluss des BPatG vom 05.05.2009, Az.: 33 W (pat) 94/07

Bei einfachen Slogans in Form angepriesener Werbeaussagen fehlt es oftmals an der nötigen Schärfe. Bei Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen ist darauf zu achten, dass der Sinngehalt über einen allgemeinen umschreibenden Charakter hinausgeht. Ansonsten fehlt ihm wie im vorliegenden Falle "Neue Wege mit Energie" jegliche Unterscheidungskraft; der Slogan ist somit vom Markenschutz ausgeschlossen.

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09. Juni 2009

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen

Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08

Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.

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08. Juni 2009

Der Gegenstand der Dienstleistung ist keine Marke

Beschluss des BPatG vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 10/07

Der anzumeldenden Marke kommt die Bedeutung eines schnell erstellten Fotoalbums zu sowie darauf folgend die Funktion einer im Vordergrund stehenden Sachangabe, aber nicht die eines betrieblichen Herkunftshinweises. Der Begriff gibt den Gegenstand der angebotenen kostengünstigen Dienstleistung wieder. Um geeigent werben zu können, muss der kostenbewusste Verbraucher zusätzlich angesprochen werden.

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02. Juni 2009

Bösgläubige Markenanmeldung führt zur Löschung

Beschluss des BPatG vom 21.08.2008, Az.: 27 W (pat) 30/08

Bei der Anmeldung einer Marke muss ein markenrechtlicher Benutzungswille vorliegen. Denn die Begründung eines Markenschutzes ist nur zur Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen gestattet, in allen anderen Fällen liegt Bösgläubigkeit im Sinne des Markengesetzes vor. Hinzu kommt, dass Markenschutz an einer urheberrechtlich geschützten Figur beantragt wurde, ohne selbst urheberrechtliche Verwertungsrechte zu besitzen.

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02. Juni 2009

Marke als solche verwenden!

Beschluss des BPatG vom 04.02.2009, Az.: 28 W (pat) 104/08

Stellt eine Marke, ein geläufiges Wort der englischen Sprache, eine bloße sachbezogene Warenangabe dar, so ist sie zu löschen. Die Bezeichnung muss als solche nicht verwendet worden sein; dass sie sich dazu eignet, ist ausreichend. Eine Löschung kann ausgeschlossen werden, wenn die Marke sich infolge intensiver Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Es fehlt hier aber an der markenmäßigen Verwendung.

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