Verwendung fremder Marken im Metatag
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2009, Az.: 6 W 29/09
Wird in einem Metatag eine fremde Marke verwendet, ist darin nicht unbedingt eine markenmäßige Benutzung zu sehen. Wenn sich aus der Trefferliste, die nach Eingabe des Suchbegriffs in die Suchmaschine erscheint, ergibt, dass der im Metatag benutzte Begriff nicht auf Herkunft von Waren oder Dienstleistungen eines fremden Unternehmens hinweisen soll, liegt kein Markenrechtsverstoß vor.