Tatort CD-Cover
Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2008, Az.: 6 U 958/08
Um eine Verwechslungsgefahr zweier Marken beurteilen zu können, ist der Gesamteindruck aus Wort- und Bildbestandteil einschließlich der grafischen Darstellung des Wortbestandteiles entscheidend. Das Fadenkreuz wird von den Verkehrskreisen als sachlicher Hinweis auf spannende und kriminalistische Unterhaltung gewertet. Jenes der beanspruchten Marke erscheint streng geometrisch gestaltet, das der beanstandeten Marke unregelmäßig und unruhig. Aufgrund des unterschiedlichen optischen Gesamteindrucks bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit liegt kein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit vor.