Inhalte mit dem Schlagwort „Marke“

16. September 2011

„CIROCOM“ vs. „CIROSEC“

Beschluss des BPatG vom 24.08.2011, Az.: 29 W (pat) 39/10

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Marke „CIROSEC“ und in Anbetracht der nur entfernten Dienstleistungsähnlichkeit, hält die Marke „CIROCOM“, aufgrund der Unterschiede in den Schlusssilben, den erforderlichen (geringen) Markenabstand ein.
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13. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „EnergieKontor“ und „Energiekontor-J[…]“

Urteil des OLG Bremen vom 02.09.2011, Az.: 2 U 58/11 Die Kennzeichnungskraft von „Energiekontor“ ist schwach ohne lediglich beschreibend zu sein. Die Kennzeichnungskraft wird zusätzlich eingeschränkt, dass viele Unternehmen existieren, die das Wort „Kontor“ mit den auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisenden Begriffen (z.B.: Foto Kontor, Allrad Kontor, Elektro-Kontor) verbinden. Das Wort „Kontor“ steht dabei für „Büro“ und soll die kaufmännische Seriosität des Unternehmens unterstreichen, so dass durch die Kombination „Energiekontor“ bei den beteiligten Verkehrskreisen lediglich der Eindruck erweckt wird, dass das Unternehmen in irgendeiner Weise auf dem Gebiet der Energie tätig ist.
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17. August 2011

„BALANCE“ mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 28.07.2011, Az.: 25 W (pat) 14/11 Wird der Begriff "BALANCE" für die Bezeichnung von Geschicklichkeitsspielen jeglicher Art verwendet, so stellt dieser in Bezug auf Geräte mit zahlungspflichtigen Leistungen für Spiel-, Vergnügungs- und Unterhaltungszwecke eine unmittelbar beschreibende Sachangabe dar. Bei Produkten, welche bei dem Betrieb solcher Geräte funktional oder ergänzend zum Einsatz kommen und Dienstleistungen, welche mit der Durchführung von Spiel- und Unterhaltungsveranstaltungen in Zusammenhang stehen, liegt ein enger beschreibender Bezug vor. Daher ermangelt es der Bezeichnung "BALANCE“  jeglicher Unterscheidungskraft in Bezug auf die konkret angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen und somit ihrer Eintragungsfähigkeit.
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30. Juni 2011

„Volkswinterreifen“ als Wort-/Bild-Marke schützenswert

Beschluss des BPatG vom 24.03.2011; Az.: 29 W (pat) 212/10

Bei dem Begriff "Volkswinterreifen" handelt es sich um eine neue Wortschöpfung, da diese weder im allgemeinen Sprachgebrauch verankert noch im Lexikon zu finden ist. Zusammen mit der bildlichen Ausgestaltung genügt die Marke noch den an die Unterscheidungskraft zu stellenden Mindestanforderungen. Ferner spricht auch die Komplexität der Gestaltung für die Schutzfähigkeit, da diese vorliegend recht hoch ausfällt. Die Wort-Bild-Kombination wird daher als Herkunftshinweis verstanden.

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25. Mai 2011

„Peek & Cloppenburg“: Unternehmenskennzeichen haben Vorrang vor Marken

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 41/08 Haben die Parteien ihre gleichlautenden Unternehmenskennzeichen jahrzehntelang unbeanstandet nebeneinander benutzt und besteht deshalb eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind, kann nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen eine Partei die Unternehmensbezeichnung auch als Marke eintragen lassen. Das allgemeine Interesse der Partei an einer zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen markenmäßigen Verwendung der Unternehmensbezeichnung reicht hierzu nicht aus.
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04. Februar 2011

Benutzung der Marke „Illu“ erhält die Marke „Super Illu“

Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.1.2011, Az.: 6 U 27/10 Die Marke "Illu" muss nicht wegen Verfalls gelöscht werden, wenn am Markt die Marke "Super Illu" verwendet wird. Der Bestandteil "Illu" wird vom Verkehr als selbstständiger Teil des Zeichens "Super Illu" wahrgenommen. Der Zusatz "Super" hat lediglich anpreisenden Charakter. Eine Verwendung besteht auch dann, wenn das eingetragene nicht völlig mit dem verwendeten Zeichen identisch ist. Auch die Eintragung eines weiteren ähnlichen Zeichens hindert die Annahme einer Verwendung nicht.
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07. Januar 2011

Goldhase II: Zur Kennzeichnungskraft einzelner Bestandteile auf den Gesamteindruck

Urteil des BGH vom 15.07.2010, Az.: I ZR 57/08

Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil für den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, hängt maßgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der konkreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den übrigen Zeichenbestandteilen steht. Dabei kann sich insbesondere der Grad der Kennzeichnungskraft eines Zeichenbestandteils im Verhältnis zur Kennzeichnungskraft anderer Zeichenbestandteile auf den Gesamteindruck des mehrgliedrigen Zeichens auswirken.
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30. Dezember 2010

Kein Markenschutz für „Wach auf“

Beschluss des BPatG vom 28.10.2010, Az.: 25 w (pat) 44/10 Die Bezeichnung "Wach auf" kann nicht als Marke eingetragen werden, da es sich hierbei lediglich um eine allgemeine Aufforderung ohne besondere Kennzeichnungskraft handle. Die Markeneintragung wurde u. a. mit der Begründung abgelehnt, dass der durchschnittliche Verbraucher unter "Wach auf" nur verstehen werde, dass jemand aus dem Schlaf erwachen soll. Daher stelle diese Bezeichnung keinen Herkunftsnachweis dar.
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21. Dezember 2010

Markenlöschung aufgrund Bösgläubigkeit

Beschluss des BPatG vom 30.08.2010, Az.: 30 W (pat) 61/09 Die Löschung einer eingetragenen Marke wegen Bösgläubigkeit des Markenanmelders setzt voraus, dass die Marke rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgte und das Verhalten des Anmelders wettbewerbswidrig erscheint. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die Anmeldung der Marke in dem  Wissen erfolgte, dass bereits ein Dritter den selben Markennamen ohne eingetragenen Kennzeichenschutz nutzt.
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06. Dezember 2010

Praxis Aktuell: Zur irreführenden Verwendung einer eingetragenen Marke

Urteil des BGH vom 10.06.2010, Az.: I ZR 42/08

Die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke kann - gleichgültig, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus ihrer konkreten Verwendung ergeben - nach §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG untersagt werden.
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