Inhalte mit dem Schlagwort „Marken“

13. März 2014

Culinaria/ Villa Culinaria

Urteil des BGH vom 15.12.2012, Az.:I ZR 85/11

a) Der Antrag auf Einwilligung in die Löschung eines Firmenbestandteils geht weniger weit als der Antrag auf Einwilligung in die Löschung der vollen Firma; dagegen geht der Antrag auf Unterlassung der Nutzung eines Firmenbestandteils weiter als der Antrag auf Unterlassung der Nutzung der vollen Firma (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Juli 1973 - I ZR 129/71, GRUR 1974, 162 - etirex; Urteil vom 26. September 1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60 - Sitex; Urteil vom 3. November 1994 - I ZR 71/92, GRUR 1995, 117 = WRP 1995, 96 - NEUTREX; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 - HEITEC; Aufgabe von BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - I ZR 14/95, GRUR 1998, 165 = WRP 1998, 51 - RBB; Urteil vom 14. Oktober 1999 - I ZR 90/97, GRUR 2000, 605 = WRP 2000, 525 - comtes/ComTel; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 171/05, GRUR 2008, 1104 = WRP 2008, 1532 - Haus & Grund II; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III).

b) Allein der Umstand, dass sämtliche Bestandteile einer zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung den Gesamteindruck der Marke oder Kennzeichnung gleichermaßen bestimmen, weil keiner dieser Bestandteile das Erscheinungsbild der Marke oder Kennzeichnung dominiert oder prägt, führt nicht dazu, dass diese Bestandteile eine selbständig kennzeichnende Stellung haben. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, in einem zusammengesetzten Zeichen einzelne oder mehrere Bestandteile als selbsständig kennzeichnend anzusehen.

c) Ergibt sich bei der Prüfung des Grades der Kennzeichnungskraft einer Marke oder der Ähnlichkeit einander gegenüber Waren, Dienstleistungen oder Zeichen eine durchschnittliche Ähnlichkeit der Waren, Dienstleistungen oder Zeichen, ist diese Durchschnittlichkeit nicht weiter nach "schwach durchschnittlich" und "stark durchschnittlich" abzustufen.

d) In der Benutzung einer Marke für Waren, die unter einen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen, kann zwar zugleich eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für andere Waren liegen, die unter denselben Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen. In einer solchen Benutzung, liegt jedoch regelmäßig keine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für Waren, die unter einen anderen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen.</p<

e) Wird die Ware, für die die Marke rechtserhaltend benutzt wird, von mehreren Oberbegriffen des Warenverzeichnisses erfasst, so kann im Löschungsklageverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG einer der Oberbegriffe ersatzlos gelöscht werden, wenn die Ware von dem anderen Oberbegriff erfasst wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647 = WRP 1978, 813 - TIGRESS).

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28. Juli 2011 Kommentar Top-Urteil

BGH zur Zulässigkeit von fremden Markennamen als Keywords in Google AdWords

Eine Lupe vor dem Wort "Keywords" in roten Buchstaben
Kommentar zum Urteil des GBH vom 13.01.2011 – Az.: I ZR 125/07

Die Verwendung von fremden Marken als Keywords in Werbeanzeigen bei Google AdWords ist in der Judikatur seit jeher stark umstritten. Erst im März 2010 hatte der Europäische Gerichtshof nach Vorlage durch den Bundesgerichtshof über diese Frage zu entscheiden und schließlich die Sache an den BGH zurückverwiesen. Mittlerweile sind die Entscheidungsgründe des BGH veröffentlicht worden, die wir Ihnen im Folgenden nicht vorenthalten möchten.

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12. Mai 2010

Bösgläubige Markenanmeldungen führen zu nichts

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.02.2010, Az.: 2a O 295/09 Werden Marken angemeldet, um Dritte an der Benutzung der Marken zu hindern und um anschließend Abmahnungen aussprechen zu können, stellt dies eine bösgläubige und somit unzulässige Markenanmeldung dar. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus einer vermeintlichen Rechtsverletzung scheiden damit aus. Fehlt neben anderen Umständen auch ein ernsthafter Benutzungswille, kann ein Rechtsmissbrauch auch bereits vor Ablauf der Benutzungsschonfrist angenommen werden.
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25. Januar 2010

LIFE und LIFE BLOG sind sich zu ähnlich

Urteil des EuGH vom 20.01.2010, Az.: T-460/07

Die Wortzeichen LIFE und LIFE BLOG sind aufgrund einer umfassenden Beurteilung als ähnlich zu bewerten. Den bestehenden Unterschieden tritt entgegen, dass das Element LIFE beiden Zeichen gemein ist, zudem die ältere Marke exakt wiedergibt. Auch der Grad der Ähnlichkeit der für die Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen ist hinreichend hoch, da die angemeldeten Klassen der neueren Marke nahezu vollständig in den der älteren aufgehen. Daher besteht bei den betroffenen Verkehrskreisen Verwechslungsgefahr.
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22. April 2009

„Trägerplatte“ – Ansprüche gegenüber älterer Patentanmeldung

Urteil des BGH vom 12.02.2009, Az.: Xa ZR 116/07 Ein jüngeres Patentrecht kann gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein. Das ältere Patent steht nur demjenigen zur Seite, der ausschließlich dessen Lehre benutzt und nicht von zusätzlichen Merkmalen Gebrauch macht, die erst von dem jüngeren Patent gelehrt werden.
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27. März 2009

Keine Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei Bezug gefälschter Markenware vor Vertragsrücktritt/Schadensminderungspflicht bei Vorgehen gegen einstweilige Verfügungen

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 28.01.2009, Az.: 3 O 4369/08 Bei Bezug von Plagiaten ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne angemessene und erfolglos abgelaufene Nacherfüllungsfristsetzung nach §§ 440, 281 BGB grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr müssen entsprechende außergewöhnliche die Frist entbehrlich machende Gründe vorliegen. Erwirkt der Markeninhaber ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung gegen den Plagiatsverkäufer, hat dieser äußerst sorgfältig zu prüfen, ob ein Widerspruch gegen die Verfügung erfolgsversprechend ist. Sonst kann er seinen Zwischenhändler nicht in Regress bzgl. der dadurch entstehenden Verfahrens- und Gerichtskosten nehmen.
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