„Magic Cooler“ vs. „Magic Cooler“
Beschluss des BPatG vom 28.09.2011, Az.: 26 W (pat) 18/11 Zwischen der Wort-Bildmarke „Magic Cooler“ und der prioritätsälteren Wort-Bildmarke „Magic Cooler“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Kennzeichnungskraft der Marke ist äußerst gering, da die Bezeichnung „Magic Cooler“ übersetzt auf eine nicht sofort erkennbare und daher magisch kühlende Wirkung hindeutet. Die aufgrund der geschwächten Kennzeichnungskraft durchschnittlichen Anforderungen an den Markenabstand sind dadurch erfüllt, dass beide Zeichen sich in ihrer graphischen Gestaltung unterscheiden.
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