Inhalte mit dem Schlagwort „Markenähnlichkeit“

12. August 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „E.L.Z.A.“ und „ELKA“

Beschluss des BPatG vom 12.07.2011, Az.: 25 W (pat) 510/10 Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "E.L.Z.A." und der Wortmarke "ELKA".  Akustisch unterscheiden sich die Zeichen durch die markanten Buchstaben "Z" und "K". Außerdem wird ein Teil des relevanten Verkehrskreises E.L.Z.A. Buchstabe für Buchstabe aussprechen.  Daneben bestehen deutliche optische Unterschiede.
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12. August 2011

„HELD DER ARBEIT“ verletzt kein Markenrecht

Beschluss des KG Berlin vom 07.06.2011, Az.: 5 W 127/11

Ein T-Shirt Aufdruck „HELD DER ARBEIT“ stellt keine markenmäßige Benutzung dar, sondern wird beschreibend verwendet. Entweder geht der der Verbraucher von einer humorvollen Aussage über den Träger des T-Shirts aus oder er erkennt einen Ehrentitel der DDR. Beide fassen den Aufdruck nicht als Herkunftshinweis auf.
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05. Februar 2010

„Solfrutta“ nicht gleichbedeutend mit „FRUTISOL“

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.01.2010 Az.: T-331/08

Trotz ähnlicher Wortbestandteile und ähnlicher Bedeutung der Wortbestandteile in einigen Mitgliedsländern, sind die beiden Marken "Solfrutta" und "FRUITSOL" unterschiedlich genug um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
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22. Januar 2010

„g-stor“ kein „g-star“

Urteil des EuGH vom 21.01.2010, Az.: T-309/08

Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit zweier Marken müssen zwar alle Aspekte beachtet werden, jedoch beeinflusst die Art der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit die Gewichtung dieser Aspekte.
Die Streitmarken bestechen durch ein stark unterschiedliches visuelles Design, und werden von ihrem jeweiligen Kundenkreis eher über dieses wahrgenommen. Die Gewichtung der klanglichen Ähnlichkeit wird dadurch ausreichend reduziert; eine Verwechslungsgefahr ist nicht gegeben.
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08. Januar 2010

„medi“ kein prägender Markenbestandteil

Beschluss des BPatG vom 23.12.2009, Az.: 30 W (pat) 79/07 Im medizinischen Bereich ist der Wortbestandteil "medi" als Kurzhinweis auf das Medizinische zu sehen und damit kennzeichnungschwach. Somit prägen andere Aspekte einer Marke diese maßgeblich, während "medi" nur wenig Beachtung findet. Vor allem bei einer graphischen Ausgestaltung tritt diese in den Vordergrund und ein derartiger Kurzhinweis in den Hintergrund.
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