Inhalte mit dem Schlagwort „Markenagentur“

04. Juni 2014

Anmeldung einer „Spekulationsmarke“ ist rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 13.02.2014, Az.: 6 U 9/13

Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie nur darauf angelegt ist, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen zu behindern. In diesem Fall behauptete der Anmelder zwar, die streitige Marke als Markenagentur für künftige Kunden auf Vorrat angemeldet zu haben. Ein entsprechendes Geschäftsmodell konnte er jedoch nicht nachweisen. Die Marke ist somit als „Spekulationsmarke“ einzuordnen, die nicht als Herkunftshinweis dienen soll, sondern die formale Rechtsstellung des Inhabers lediglich zum Zweck einer markenrechtlich nicht gerechtfertigten Behinderung Dritter ausnutzen soll.

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05. Juni 2009

Markenverstöße beim Arzneimittelimport

Beschluss des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZB 8/06

Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzungder Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. (...)

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