Markenschutz für „TIP DER WOCHE“
Beschluss des BPatG vom 23.09.2010, Az.: 29 W (pat) 174/10
Die Wortfolge "TIP DER WOCHE" ist als Wort-/Bildmarke eintragungsfähig. Auch wenn der Durchschnittsverbraucher darin den beschreibenden Hinweis für "Ratschlag für den Zeitraum einer Woche" oder einen "nützlichen Hinweis für die(se) Woche" versteht. Der nicht unterscheidungskräftige Sinngehalt der Wortbestandteile wird jedoch durch das auffallende Hervortreten der grafischen Elemente so weit überlagert, dass die Marke in ihrer Gesamtheit unterscheidungskräftig ist.
WeiterlesenDie Wortfolge "TIP DER WOCHE" ist als Wort-/Bildmarke eintragungsfähig. Auch wenn der Durchschnittsverbraucher darin den beschreibenden Hinweis für "Ratschlag für den Zeitraum einer Woche" oder einen "nützlichen Hinweis für die(se) Woche" versteht. Der nicht unterscheidungskräftige Sinngehalt der Wortbestandteile wird jedoch durch das auffallende Hervortreten der grafischen Elemente so weit überlagert, dass die Marke in ihrer Gesamtheit unterscheidungskräftig ist.