Inhalte mit dem Schlagwort „Markenanmeldung“

21. September 2011

„Syltsilber“ – kein Silber auf Sylt

Beschluss des BPatG vom 05.08.2011, Az.: 28 W (pat) 72/10 Der Wortmarke "Syltsilber" fehlt in Bezug auf die angemeldeten Waren nicht jegliche Unterscheidungskraft. Es kommt nicht darauf an, ob die Originalität der Aussage als besonders hoch anzusehen ist. Maßgeblich ist nur, ob die Wortmarke (auch) als betriebsbezogener Hinweis wahrgenommen werden kann.
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21. September 2011

RevierAdvokaten aus Papier

Beschluss des BPatG vom 01.09.2011, Az.: 30 W (pat) 50/10

Der Begriff RevierAdvokaten, in Verbindung mit einer Grafik in Form des Ruhrgebiets, fehlt im Hinblick auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft.  Der relevante Verkehrskreis versteht das Zeichen im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen – mit Ausnahme der Waren „[Papier, Pappe (Karton)] – lediglich als Hinweis auf die geografische Herkunft bzw. das Einsatzgebiet (Ruhrgebiet) sowie den Berufsstand (Rechtsanwalt).

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14. September 2011

„Sichtbar“

Beschluss des BPatG vom 16.08.2011, Az.: 27 W (pat) 225/09 Dem Zeichen „Sichtbar“ fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen, welche dazu dienen Gegenstände überhaupt oder zumindest besser als zuvor sichtbar zu machen.
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12. September 2011

„Primaklimastrom“ für Alle!

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 6/11

Das Zeichen "Primaklimastrom" ist für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen nicht eintragungsfähig, da es an der Unterscheidungskraft fehlt und zudem ein Freihaltebedürfnis vorliegt. Das Zeichen "Primaklimastrom" wird vom relevanten Verkehrskreis für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Sachhinweis auf klimafreundlich erzeugten elektrischen Strom und dessen umweltgerechten Verbrauch aufgefasst. Zugleich muss die Verwendung dieses Zeichens in der Funktion eines Sachhinweises für Wettbewerber der Anmelderin möglich bleiben.
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05. September 2011

„MAXsecure“ nicht sicher

Beschluss des BPatG vom 04.08.2011, Az.: 25 W (pat) 505/11 Dem Wortzeichen "MAXsecure" mangelt es hinsichtlich sämtlicher Waren und Dienstleistungen an Unterscheidungskraft. Der inländischen Verkehr entnimmt der Wortkombination lediglich einen Hinweis auf die Bestimmung bzw. den Zweck der "höchstmöglichen Sicherheit" der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.
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05. September 2011

Internationaler Handel begründet Freihaltebedürfnis

Beschluss des BPatG vom 10.05.2011, Az.: 28 W (pat) 502/11 Da es sich bei dem Zeichen "BOA" um die portugiesische Bezeichnung für "gut" handelt, könnte diese als unmittelbar produktbeschreibender Hinweis auf deren Qualität dienen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Portugal als EU-Mitglied für die BRD ein wichtiger Handelspartner ist, ist von einem schutzwürdigem Interesse der am Im- und Export beteiligten Fachkreise auszugehen, sodass in Bezug auf die angemeldeten Waren ein Freihaltebedürfnis besteht. Allerdings besteht kein Freihaltebedürfnis für die angemeldeten Dienstleistungen, da  Portugiesisch in den einschlägigen Dienstleistungsbereichen nicht als Fachsprache etabliert ist.
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05. September 2011

Für „LAKEPARTY“ hat es sich ausgefeiert

Beschluss des BPatG vom 29.06.2011, Az.: 26 W (pat) 539/10 Dem Markenwort "LAKEPARTY" fehlt das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Es ist glatt beschreibend. Bei entsprechend bedruckten Bekleidungsstücken wird der Verkehr das Markenwort nicht als Herkunftshinweis auffassen, sondern darin vielmehr einen Hinweis auf das beworbene Ereignis sehen.
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01. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Pfeffi“ und „Pfeffi“

Beschluss des BPatG vom 14.07.2010, Az.: 25 W (pat) 51/10 Ist der Warenabstand bei identischen Zeichen hinreichend ausgeprägt, kommt eine Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn eine der beiden Marken eine erheblich gesteigerten Kennzeichnungskraft aufweisen kann. Zwischen den Vergleichsmarken "Pfeffi" und "Pfeffi" besteht lediglich hinsichtlich identischer Waren Verwechslungsgefahr. Im Übrigen ist ein hinreichender Warenabstand gegeben und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist zu verneinen.
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18. August 2011

„TDI“ als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

Urteil des EuGH vom 06.07.2011, Az.: T-318/09

„TDI“ ist als Gemeinschaftsmarke für Kraftfahrzeuge nicht eintragungsfähig. "TDI" stellt lediglich eine beschreibende Abkürzung dar - “Turbo Diesel Injection” bzw. “Turbo Direct Injection”– und es fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft. Auch kann dem Zeichen „TDI“ keine Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung zukommen, da diese für jeden der EU-Mitgliedstaaten nachgewiesen werden muss. Ein solcher Nachweis gelang jedoch nicht.
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17. August 2011

„BALANCE“ mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 28.07.2011, Az.: 25 W (pat) 14/11 Wird der Begriff "BALANCE" für die Bezeichnung von Geschicklichkeitsspielen jeglicher Art verwendet, so stellt dieser in Bezug auf Geräte mit zahlungspflichtigen Leistungen für Spiel-, Vergnügungs- und Unterhaltungszwecke eine unmittelbar beschreibende Sachangabe dar. Bei Produkten, welche bei dem Betrieb solcher Geräte funktional oder ergänzend zum Einsatz kommen und Dienstleistungen, welche mit der Durchführung von Spiel- und Unterhaltungsveranstaltungen in Zusammenhang stehen, liegt ein enger beschreibender Bezug vor. Daher ermangelt es der Bezeichnung "BALANCE“  jeglicher Unterscheidungskraft in Bezug auf die konkret angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen und somit ihrer Eintragungsfähigkeit.
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