Inhalte mit dem Schlagwort „Markenanmeldung“

19. Februar 2010

„Homezone“ als Tarif schutzwürdig

Urteil des EuGH vom 10.02.2010, Az.: T-344/07 Der Begriff "Homezone", der gedanklich mit der Vorstellung eines geographischen Standortes in Verbindung gebracht werden kann, ist nicht beschreibend für Kommunikationsdienstleistungen. Es fehlt in diesem Zusammenhang an einem unmittelbaren und konkreten Bezug , den die maßgeblichen Verkehrskreise zu den fraglichen Waren und Dienstleistungen herstellen könnten.
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19. Februar 2010

„Human Profit“ keine profitable Marke

Beschluss des BPatG vom 14.01.2010, Az.: 30 W (pat) 24/09
Ein Wortzeichen ist auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet. Mögliche Bedeutungsvarianten der Einzelbestandteile führen nicht zur Schutzfähigkeit.
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18. Februar 2010

„VOLKSFLAT“

Beschluss des BPatG vom 26.01.2010, Az.: 24 W (pat) 142/05

Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zu einer kritischen Überprüfung geben, ob ein im konkreten Fall angenommenes Schutzhindernis tatsächlich besteht, sie begründen aber keine Pflicht des Patentamts oder des Patentgerichts, sich mit diesen Marken im einzelnen auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit zu äußern (vgl. EuGH MarkenR 2009, 478 - American Clothing/HABM).
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12. Februar 2010

„Galerie“ verwechselbar mit „Galeria“

Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 29 W (pat) 38/09

Ein Zeichen, das nur für Teile der eingetragenen Waren und Dienstleistungen beschreibend wirken kann, hat auch nur für diese eine verminderte unterscheidungskraft.
In anderen Bereichen ist ein größerer Unterschied notwendig um einer Verwechslungsgefahr vorzubeugen. Ein einzelner anderer Buchstabe am Wortende genügt diesen Ansprüchen nicht.
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12. Februar 2010

„Air Force One“ hebt ab

Beschluss des BPatG vom 26.01.2010, Az.: 33 W (pat) 100/07 Obwohl der Verkehr mit dem Begriff "Air Force One" weitgehend eine inhaltliche Bedeutung verbindet, kann dieses Zeichen durchaus für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen Marke kennzeichnungskräftig sein.

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08. Januar 2010

„medi“ kein prägender Markenbestandteil

Beschluss des BPatG vom 23.12.2009, Az.: 30 W (pat) 79/07 Im medizinischen Bereich ist der Wortbestandteil "medi" als Kurzhinweis auf das Medizinische zu sehen und damit kennzeichnungschwach. Somit prägen andere Aspekte einer Marke diese maßgeblich, während "medi" nur wenig Beachtung findet. Vor allem bei einer graphischen Ausgestaltung tritt diese in den Vordergrund und ein derartiger Kurzhinweis in den Hintergrund.
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08. Januar 2010

Keine selbstlose Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 30.12.2009 Az.: 25 W (pat) 76/05

Eine Werbeagentur handelt bösgläubig, wenn sie eine ausländische Marke im Inland in der Absicht registriert, Parallelimporteuren das Nutzen dieser Marke zu untersagen. Hier darf unterstellt werden, dass die Marke nicht als Teil einer Vorratsregistierung, sondern mit dem Grundgedanken des Weiterverkaufs an einzelne Dritte erworben wurde. Die Aussage der altruistischen Reservierung des Markennamens um den Wettbewerb zu fördern kommt nicht gegen die Vermutung an, dass mit der Registrierung wirtschaftliches Interesse verfolgt wird.
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05. Januar 2010

Erstbegehungsgefahr schon bei Einreichung der Markenanmeldung

Urteil des LG Hamburg vom 24.02.2009, Az.: 312 O 668/08

Bereits mit Einreichung der Anmeldung beim DPMA wird eine Erstbegehungsgefahr hinsichtlich der Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr begründet, auf eine tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Die Verletzung eines Kennzeichens ist dabei auch dann zu befürchten, wenn nur eine Verwechslungsgefahr im weiten Sinne des § 14 II Nr. 2 2.HS MarkenG besteht. Dies ist dann der Fall, wenn prioritätsältere Marken den Charakter einer Zeichenserie haben und das neu angemeldete Zeichen vom angesprochenen Verkehrskreis damit in Verbindung gebacht wird.
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29. Dezember 2009

Eintragung ausgeschlossen: SCHWÄBISCHE DATENTECHNIK

Beschluss des BPatG vom 23.06.2009, Az.: 24 W (pat) 12/09

Im Beschwerdeverfahren wurde das Zeichen SCHWÄBISCHE DATENTECHNIK, bei welchem das Ä als mit Umlautpunkten versehendes @ dargestellt ist, von der Eintragung ausgeschlossen. Der Verkehr erkenne laut Senat in der Bezeichnung "schwäbisch" nur eine geografische Angabe, nicht aber einen betrieblichen Herkunftshinweis. Auch die grafische Ausgestaltung dieses jeglicher Kennzeichnungskraft entbehrenden Zeichens sei hier nicht ausreichend gewesen. Die Gestaltung des Ä als @ mit Umlautpunkten verfremde den Wortbestandteil nicht so, dass dieser nicht mehr als beschreibende Angabe wahrgenommen werde.
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22. Dezember 2009

Differenzierung bei Eintragung der Wortmarke „Echt Kölsche Mädche“

Beschluss des BPatG vom 2.11.2009, Az.: 27 W (pat) 219/09

Das BPatG lässt die Eintragung der Wortmarke "Echt Kölsche Mädche" für bestimmte Klassen zu und hebt die Ablehnung der Eintragung durch das Deutsche Patent- und Markenamt zum Teil wieder auf.
Die Eintragung  für Waren der Klassen 14, 21 und 26 wurde zu Recht versagt, da der Markenname bezüglich figurativer Gegenstände (z.B. weibliche Figuren in dreidimensionaler Form) lediglich beschreibend, nicht aber unterscheidungskräftig ist.
Etwas anderes gilt für die Waren der Klassen 16, 24 und 25, da hier die erforderliche Unterscheidungskraft vorliegt:
das BPatG kommt zu dem Ergebnis, dass der Verbraucher durch die Bezeichnung einer Person nicht auf die Herkunft der gekennzeichneten Waren hingewiesen werden soll, womit keine Angabe über die geographische Herkunft der Waren vorliegt. Weiterhin liegt keine beschreibende Sachangabe vor.
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