Keine Aussagekraft bei „INFOLIVE“
Beschluss des BPatG vom 10.11.2009, Az.: 24 W (pat) 50/08
Das BPatG hob die Anmeldung der Marke "INFOLIVE" vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mangels hinreichender Unterscheidungskraft auf. Die Richter erkannten zwar, dass das englischsprachige Element "LIVE" ohne Mühe vom deutschsprachigen Publikum verstanden wird. Jedoch war die allgemein fehlende Aussage- und Kennzeichnungskraft der Marke für die beanspruchten Klassen ausschlaggebend für die Markenbeschlussaufhebung.
WeiterlesenDas BPatG hob die Anmeldung der Marke "INFOLIVE" vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mangels hinreichender Unterscheidungskraft auf. Die Richter erkannten zwar, dass das englischsprachige Element "LIVE" ohne Mühe vom deutschsprachigen Publikum verstanden wird. Jedoch war die allgemein fehlende Aussage- und Kennzeichnungskraft der Marke für die beanspruchten Klassen ausschlaggebend für die Markenbeschlussaufhebung.