Inhalte mit dem Schlagwort „Markeninhaber“
Internationale Hard-Rock-Cafe-Gruppe gegen „Hard Rock Cafe Heidelberg“
Markennamen als Keywords in Google AdWords
Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.
„Wiener Griessler“ wird gelöscht
Verkauf von Parfüm-Testern
Ein Weiterverkauf von Parfüm-Testern mit der Kennzeichnung "Demonstration" und "Unverkäuflich" ist weder innerhalb noch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zulässig. Durch die angebrachten Hinweise der Unverkäuflichkeit und zum Zweck der Demonstration bringt der Hersteller eindeutig seinen Willen zum Ausdruck, dass die Tester nicht in den Europäischen Wirtschaftsraum eingebracht werden sollen. Unzulässige Einbringungen verletzen den Hersteller in seinen Markenrechten.
Keine Duldungspflicht des Markeninhabers bei Google-AdWords
Rechtliches Gehör bei Anordnung der Markenlöschung
Beschluss des BGH vom 21.02.2008, Az.: I ZB 70/07
Der Markeninhaber kann gegen die Anordnung der Löschung der eingetragenen Marke zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen der Versagung rechtlichen Gehörs mit konkreter Begründung einlegen. Setzt sich das Gericht in seiner Entscheidung nicht ausdrücklich mit dem als übergangen gerügten Vorbringen auseinander, liegt darin keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen gerichtlicher Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden.CCCP und DDR: Keine Markenverletzungen bei Druck auf Kleidungsstücken
Keywords nur für Markeninhaber?
Auch der österreichische Oberste Gerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verwendung einer Marke als Keyword in der Werbung auf den Trefferlisten von Suchmaschinen dem Markeninhaber vorbehalten sein soll, und legt diese dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Des weiteren ist fraglich, ob eine Verwechslungsgefahr auszuschließen sei, wenn die Werbung als solche gekennzeichnet sei und/oder nicht in der Trefferliste aufgeführt werde