Inhalte mit dem Schlagwort „Markenlöschung“

10. September 2012

Neuschwanstein

Beschluss des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZB 13/11 a) Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenhang mit Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder bedarf vertrieben werden, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Produktkennzeichen auf, fehlt der Marke jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. b) Allein der Umstand, dass die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Umfeld einer Sehenswürdigkeit an Touristen vertrieben oder für sie erbracht werden können, rechtfertigt nicht die Annahme, einer aus dem Namen der Sehenswürdigkeit gebildeten Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). c) Einer Marke fehlt nicht deshalb jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weil es sich um die Bezeichnung eines bedeutenden Kulturguts handelt.
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10. September 2012

Wer A sagt muss auch K sagen

Urteil des OLG Saarbrücken vom 27.07.2012, Az.: 1 U 257/11 - 76 Das OLG Saarbrücken hob ein Urteil des LG auf, wonach die Wortmarke "Am." die Wortmarke "a." bzw. die Wort-/Bildmarke "ak.. Die exklusive Polstermarke!" verletzt hätte. Denn für eine Verwechslungsgefahr sei zum einen die Identität/ Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und zum anderen die Identität/Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren erforderlich. Durch die stark verschieden klingenden Wortanfänge bestehe jedoch keine Verwechslungsgefahr. Zudem beschränkt sich die Marke "Am." auf Küchenmöbel, wohingegen die Marke "a." effektiv nur für Polstermöbel verwendet werde.
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07. August 2012

Keine Vertragsstrafe nach Löschung einer Marke

Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.05.2012, Az.: 6 U 187/10

Beruft sich eine Partei auf ein Vertragsstrafeversprechen, so muss diese den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen sich gelten lassen, wenn die dem Unterlassungsvertrag zugrunde liegende Marke bestandskräftig gelöscht wurde.
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28. Juni 2012

IGLO vs. IGLOTEX

Beschluss des BPatG vom 15.06.2012, Az.: 25 W (pat) 92/09 Zwischen den Marken IGLO und IGLOTEX besteht Verwechslungsgefahr, da beide Marken einen ähnlichen Produktkreis an Tiefkühlkost anbieten und dasselbe Wort - IGLO - enthalten. Aufgrund ihres Bekanntheitsgrades kommt der Marke IGLO eine größere Schutzbedürftigkeit zu, da sie eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft besitzt. Die Verwechslungsgefahr wird auch nicht durch die graphische Gestaltung von "IGLOTEX" beseitigt.
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01. Juni 2012

Klagelied auf ZAPPA

Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 135/10

Weder die Verwendung von "zappa.com" noch "Zappa Records" stellen eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „ZAPPA“ dar. Durch den Verfall der Marke kann diese auch nicht durch die Verwendung des Begriffs "Zappanale" für ein Musikfestival verletzt werden.
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27. April 2012

1 DAYTONA RACING vs. DAYTONA

Beschluss des BPatG vom 19.04.2012, Az.: 28 W (pat) 537/10 Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "1 DAYTONA RACING" und der Wort-/Bildmarke bzw. Wortmarke "DAYTONA". Zum einen ist der Begriff "Daytona" als geographische Angabe ohnehin nicht schutzfähig. Zum anderen kommt den beiden Widerspruchsmarken auch keine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. Dazu müssten beide dem Publikum aufgrund einer häufigen Benutzung im Inland bekannt sein - die Durchführung des bekannten Motoradrennens als Hauptdienstleistung findet jedoch im Ausland statt.
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25. November 2011

Maalox/Melox-GRY

Beschluss des BGH vom 01.06.2011, Az.: I  ZB 52/09 a) Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die verschiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für die Verwirklichung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich aus.
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03. November 2011

„GOLDAX“ vs. „Baader-Goldex“

Beschluss des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 28 W (pat) 27/11 Zwischen der für die Ware Edelmetalle eingetragene Marke "GOLDAX" und der Gemeinschaftsmarke "Baader-Goldex" besteht mangels Zeichenidentität bzw. -ähnlichkeit und mangels Warenidentität bzw. -ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr.
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24. Oktober 2011

Freihaltebedürfnis für „Escapulario“

Beschluss des BPatG vom 26.07.2011, Az.: 27 W (pat) 36/10 Der Eintragung der Wortmarke "escapulario.com" steht das Schutzhindernis des Freihaltungsbedürfnisses entgegen. Es besteht ein Allgemeininteresse des Fachhandels an der freien Verwendung der Bezeichnung beim Im- und Export, da der Begriff "Escapulario" als beschreibende Gattungsbezeichnung für aus Brasilien stammende Schmuckwaren mit Heiligenbildern verwendet wird und mittlerweile als Oberbegriff für diverse Ausgestaltungen des ursprünglichen Glücksarmbändchen "escapulario" verwandt wird. Dem Bestandteil „com“ kommt keine schutzbegründende Eigenschaft zu.
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24. Oktober 2011

BCC

Urteil des BGH vom 20.01.2011, Az.: I ZR 10/09 Die Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG ist ebenso wie diejenige zwischen Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und -unähnlichkeit bei der Verwechslungsprüfung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht von der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens abhängig. Bestehen die Geschäftsfelder der Parteien in der Erbringung von Dienstleistungen, ist zur Beurteilung der Branchennähe regelmäßig auf diese Dienstleistungen und nicht auf die Mittel abzustellen, deren sich die Parteien hierbei bedienen.
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