Haftung eines Online-Marktplatz-Betreibers für von Dritten designten markenrechtsverletzenden Produkten unter eigener Marke
Das Vertreiben von mit Unionsmarken bedruckten Produkten (hier „BMW Logo“, „M Logo“, „MINI Logo“) auf einem Online-Marktplatz, stellt eine Markenrechtsverletzung im Sinne des Art. 9 UMV dar, für die der Inhaber des Online-Shops haften muss, sofern er sich jedenfalls das Gesamtprodukt zu eigen macht. Dies ist der Fall, wenn die Gesamterzeugnisse schlussendlich noch mit einer eigenen Unionsmarke gekennzeichnet werden und somit die gekennzeichneten Produkte als eigene Waren in den Verkehr gebracht werden.