Inhalte mit dem Schlagwort „markenmäßige Benutzung“

26. April 2021

Herkunftshinweis der Marke „Ein Herz für Tiere“ bei herzförmigem Hundeknabbergebäck nicht erkennbar

Hand nimmt Buch mit Titel Markenrecht aus Regal
Urteil des OLG München vom 18.02.2021, Az.: 29 U 1202/20

Eine auf einem herzförmigen Hundeknabbergebäck angebrachte Bezeichnung "Ein Herz für Tiere" enthält keinen Herkunftshinweis. Der angesprochene Verkehrskreis erkenne aufgrund der Gestaltung des Hundegebäcks Ähnlichkeiten zu den auf Volksfesten vertriebenen Lebkuchenherzen. Einen Hinweis auf die Marke "Ein Herz für Tiere" erkenne er dabei jedoch nicht. Daran ändere auch der "Ein Herz für Tiere"-Aufkleber auf der Rückseite des Herzgebäcks nichts, da der Verbraucher den Aufkleber lediglich als Produktbeschreibung verstehe.

Weiterlesen
22. März 2017

Die Benutzung einer Unionsmarke durch Dritte wirkt rechtserhaltend

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2016, Az.: 6 U 95/16

Stimmt der Markeninhaber der Benutzung seiner Marke durch Dritte zu, wirkt die Benutzung rechtserhaltend im Sinne der Unionsmarken-Verordnung. Voraussetzung ist weder der Abschluss eines Lizenzvertrags, noch das Verlangen eines Ausgleichs irgendeiner Art für die Zustimmung. Im Rahmen einer Werbung liegt dann keine markenmäßige Benutzung vor, wenn der Dritte die Marke nur als fremde Marke verwendet. Das ist etwa der Fall, wenn die Marke ohne Bezug auf eigene Produkte genannt wird (bloße Markennennung).

Weiterlesen
13. September 2016

Unzulässige Markennutzung bei Amazon-Produktsuche

Suchfeld auf einem virtuellen Bildschirm, der mit einem Finger bedient wird
Urteil des OLG München vom 12.05.2016, Az.: 29 U 3500/15

Wenn auf der Amazon-Verkaufsplattform nach Produkten einer bestimmten Marke gesucht wird und in den Suchergebnissen neben diesen Produkten auch solche von anderen Marken angezeigt werden, so liegt eine unzulässige Markennutzung vor. Denn die angezeigten Fremdprodukte verletzen die Herkunftsfunktion der gesuchten Marke. Dem Nutzer erscheinen objektiv unzutreffend Produkte von anderen Marken als solche der eigentlich gesuchten Marke. Es liegt auch kein Keyword-Advertising vor, da vorliegend keine externe Suchmaschine genutzt wird.

Weiterlesen
21. Oktober 2015

Schraubkopf-Applikationen an einer Armbanduhr sind nicht zur Herkunftskennzeichnung geeignet

Armbanduhr mit silbernem Ziffernblatt
Urteil des OLG Köln vom 14.08.2015, Az.: 6 U 9/15

Verwendet eine Uhrenherstellerin für ihre Modelle Schraubkopf-Applikationen, deren dreidimensionale Form der zweidimensionalen Bildmarke einer anderen bekannten Uhrenherstellerin ähneln, so ist darin weder eine markenmäßige Verwendung noch eine Verwechslungsgefahr, eine Rufausnutzung des Bekanntheitsgrades oder eine unzulässige Nachahmung zu sehen. Der Durchschnittsabnehmer nimmt diese als Schraubköpfe oder eher noch als dekorative Elemente wahr, aber gerade nicht als Herkunftshinweis. Dieser wird bei einer Armbanduhr an anderer Stelle erwartet.

Weiterlesen
25. August 2015

Zum Vertrieb von BMW-Emblemen auf Ersatzteilen einer Drittfirma bei markenmäßiger Benutzung

Der Scheinwerferbereich eines dunklen BMW-Modells
Urteil des BGH vom 12.03.2015, Az.: I ZR 153/14

a) Eine schwarz-weiße Marke ist nicht mit demselben Zeichen in Farbe identisch, sofern die Farbunterschiede nicht unbedeutend sind.

b) Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn eine Plakette, die zur Anbringung auf Ersatzteilen dient, mit der bekannten Marke eines Automobilherstellers versehen wird.

c) Wird die Klagemarke von einem Dritten für seine Produkte wie eine eigene Marke benutzt, ist die Schutzschranke des § 23 Nr. 3 MarkenG nicht eröffnet.

Weiterlesen
22. Januar 2015

Zur markenmäßigen Benutzung eines Vornamens

Schwaze Buchstaben, die das Wort "Monica" ergeben, vor einem blauen Hintergrund.
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.14, Az.: 6 U 141/14

Die Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück stellt regelmäßig eine markenmäßige Benutzung dar. Dies gilt nicht, wenn der Verkehr auf Grund entsprechender Branchenübung daran gewöhnt ist, in Vornamen reine Bestellzeichen zu sehen. Bei einer rechtswidrigen Verwendung dieser Marke kann der Verfügungsgrund für die Geltendmachung von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen fehlen, wenn diese Ansprüche nicht gegen den Hersteller geltend macht. Etwas anderes gilt, wenn dieser Hersteller im Ausland ansässig ist und keine Anhaltspunkte für dessen Veranlassung der markenverletzenden Angebote im Inland bestehen.

Weiterlesen
19. August 2014

Zur Dringlichkeit im Eilverfahren bei der Verwendung fremder Marken

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 02.10.2013, Az.: 3-08 O 103/13

Für die Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren ist bei der Verwendung einer fremden Wortmarke in einer Google-AdWords-Anzeige, wodurch der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbundenheit zum Markeninhaber erweckt wird, grundsätzlich ausreichend, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens von der Markenverletzung Kenntnis hat. Eine Wissenszurechnung ist aber dann abzulehnen, wenn der Verstoß zwar aus dem Anhang einer Verbraucherbeschwerde hervorgeht, dies für die Bearbeitung der Beschwerde jedoch keine Bedeutung hat, weil diese selbst sich nicht mit der Verletzung befasst.

Weiterlesen
10. April 2014

Zur widerrechtlichen markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

Urteil des LG Hamburg vom 16.10.2012, Az.: 416 HKO 87/12

Die Verwendung eines Standbeutels für fruchthaltige Erfrischungsgetränke, dessen Form nahezu identisch mit dem der "Capri-Sonne" ist, stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dem als dreidimensionale Marke eingetragenen "Capri-Sonne"- Standbeutel kommt aufgrund seines Bekanntheitsgrades und der Tatsache, dass Standbeutel im Bereich der fruchthaltigen Getränke in Deutschland alleinig für die "Capri-Sonne" als Verpackung verwendet werden, eine hohe Kennzeichnungskraft zu. Seine Formgestaltung wird vom Verkehrskreis vielmehr als Herkunftshinweis für den Markeninhaber verstanden, weshalb auch Verwechslungsgefahr besteht.

Weiterlesen
12. Januar 2012

Einmal Open Source immer Open Source

Urteil des LG Berlin vom 08.11.2011, Az.: 16 O 255/10 Sammelwerke, die Open Source Software enthalten, unterliegen als Ganzes den Bedingung der GPL (General Public License).
Weiterlesen
03. November 2011

„Schaumstoff Lübke“

Urteil des BGH vom 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10

a) Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

b) Ist dem Klagevorbringen zu entnehmen, dass der Kläger das auf ein Markenrecht gestützte Klagebegehren entgegen der Fassung des Klageantrags nicht auf einen rein firmenmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens beschränken, sondern sich (auch) gegen eine Verwendung des angegriffenen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen wenden will, muss das Gericht nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf einen sachdienlichen Antrag hinwirken.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a