Inhalte mit dem Schlagwort „MarkenR“

21. September 2011

„BEAUTY WALKER“

Beschluss des BPatG vom 05.07.2011, Az.: 27 W (pat) 67/10 "BEAUTY WALKER" besitzt im Hinblick auf die eingetragenen Waren - Schuhwaren – ausreichende Unterscheidungskraft. Eine Löschung kann nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Registrierung einer Marke als auch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag besteht. Jedenfalls für den Zeitpunkt der Registrierung im Jahre 2000 wurde nicht nachgewissen, dass das Zeichen „Walker" mit "Schuh; Treter" übersetzt wurde.  Im Übrigen kann der wörtlichen Übersetzung "Schönheits Wanderer" kein beschreibender Sinngehalt entnommen werden.
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10. August 2011

Wort-/Bildmarke ohne Unterscheidungskraft des Wortbestandteils eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 28.09.2010, Az.: 27 W (pat) 82/10

Fehlt dem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke jegliche Unterscheidungskraft, kann sie bei komplexer Gesamtgestaltung dennoch eintragungsfähig sein. Je beschreibender der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke ist, desto höhere Anforderungen sind an den Bildbestandteil zu stellen.  Die Marke VIDEOWEB sei zwar als Wort nicht unterscheidungskräftig, durch die optische Gestaltung, die ein gewisses Maß an Komplexität beinhalte, sei sie jedoch schutzfähig.
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10. August 2011

Imitationswerbung: „One 2 be“ oder „ck one“?

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.09.2010, Az.: 6 U 62/09 Nähert man sich an den Namen, Produktaufmachung und Verpackung eines bekannten Parfums an, dann kann eine unzulässige Imitationswerbung im Sinne von § 6 II Nr. 6 UWG vorliegen, auch wenn die Annäherung markenrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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10. August 2011

Auskunftsanspruch im Markenrecht im einstweiligen Rechtsschutz nur bei offensichtlicher Rechtsverletzung

Beschluss des LG Mannheim vom 02.02.2010, Az.: 2 O 102/09

Die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung kommt nur bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne von § 19 Abs. 7 MarkenG in Betracht. Sinn und Zweck sei die Gefahr einer nachträglichen Aufhebung der einstweiligen Verfügung möglichst gering zu halten. Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn eine Fehlbeurteilung des Streitstoffs sowohl bei einer rechtlichen, als auch der tatsächlichen Beurteilung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies ist bereits zu verneinen, wenn konkrete anspruchsbegründende Tatsachen bestritten sind und zur Glaubhaftmachung auf Mittel zurückgegriffen werden muss, deren Beweiswert erst nach ihrer Würdigung durch das Gericht beurteilt werden kann, insoweit nicht das Ergebnis zwingend für den Antragsteller spricht.
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23. April 2009

Cool

Beschluss des BPatG vom 16.03.2009, Az.: 27 W (pat) 69/09 Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden.
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