Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

27. Januar 2014

Zur Befugnis im Markenrecht zur Veröffentlichung von Urteilen

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.01.2014, Az.: 6 U 106/13

Dem Geschädigten kann, bei einer Verurteilung des Schädigers wegen Markenrechtsverletzung, die Befugnis zustehen das Urteil zu veröffentlichen (§19c MarkenG). Voraussetzung ist allerdings, dass ein fortwährender Störungszustand existiert und ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung besteht. Regelmäßig ist vom Bestehen eines berechtigten Interesses auszugehen, wenn die Kennzeichenverletzung aufgrund der Größe und Marktbedeutung des Verletzers von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreises bemerkt werden kann. Den Umfang und den Ort der Veröffentlichung bestimmt das Gericht.

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23. Januar 2014

Ritter Sport unterliegt in weiterem Verfahren gegen Milka-Schokolade-Verpackungen

Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 139/12

Zwar hat Ritter Sport die quadratische Schlauchverpackung für Tafelschokolade als dreidimensionale Marke eingetragen, doch darf Milka seine Schokoriegel und Kuchen „Tender“ weiter in der bisherigen Verpackung vertreiben. Die Ausführungen der Verpackungen unterscheiden sich allein durch die Gestaltung in Farbe und Schrift so auffallend, dass die geringe Formähnlichkeit - Milkas sind gerade nicht quadratisch - sowie das gleiche Verpackungsmaterial allein nicht ausreichen, um eine Markenverletzung zu verursachen. Der Streit zwischen den zwei Süßwarenherstellern findet damit jedoch noch kein Ende: das Verfahren gegen Milkas „2 Go“- Tafeln ist inzwischen beim BGH anhängig.

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23. Januar 2014

Eine Verzierung stellt keine markenrechtliche Benutzung dar

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013, Az.: 6 U 75/13

Die Verzierung eines Pullovers mit einem als Bildmarke geschützten Zeichen ist keine markenrechtliche Benutzung, wenn der Verkehr das Zeichen ausschließlich als Verzierung wahrnimmt und nicht als Hinweis auf die Herkunft des Pullovers.

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20. Januar 2014

EU-Markenschutz für Steiff mit dem „berühmten Knopf im Ohr“ abgelehnt

Urteil des EuGH vom 16.01.2014, Az.: T-434/12

Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke als sog. Positionsmarke des Stofftier-Herstellers Steiff mit dem „berühmten Knopf im Ohr“ wurde abgelehnt, da es dieser an Unterscheidungskraft fehle. Mit der Markenanmeldung wurde Schutz für ein rechteckiges, längliches Stofffähnchen beansprucht, welches durch einen glänzenden oder matten, runden Metallknopf im mittleren Bereich eines Stofftierohres angebracht ist.

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10. Januar 2014

Kein Anspruch der „Bündnis 90/Die Grünen“ auf alleinige Verwendung der Bezeichnung „Die Grünen“

Beschluss des OLG Hamm vom 23.10.2013, Az.: 14 U 17/13

Die Bundespartei "Bündnis 90/ Die Grünen" hat gegenüber der "Wählergemeinschaft DIE GRÜNEN Marl" keinen Anspruch darauf, die Bezeichnung "Die Grünen" und das Sonnenblumenemblem allein verwenden zu dürfen. Bleibt ein Fall der Gleichnamigkeit jahrelang unbeanstandet, haben die Namensträger ein schutzwürdiges Interesse an der weiteren Benutzung des Namens, sodass die Prioritätsgrundsätze nicht anwendbar sind.

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23. Dezember 2013

„H. I. Tec – Dr. Iglseder“ ist nicht mit „HYDAC“ zu verwechseln

Beschluss des BPatG vom 01.08.2013, Az.: 30 W (pat) 96/11 Zwischen den Vergleichsmarken besteht keine Verwechslungsgefahr, auch wenn sich einige Überschneidungen in der Konsonantenfolge ergeben, denn die klanglich markanten Unterschiede stechen stark hervor. Auch der Umstand, dass der Zusatz „Dr. Igleseder“ grafisch in besonderer Weise sehr klein gehalten ist, ändert daran nichts.
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23. Dezember 2013

Löschung der Marke „law blog“

Beschluss des BPatG vom 29.10.2013; Az.: 24 W (pat) 69/10 Die Marke „law blog“ wurde wegen Nichtigkeit gelöscht, da der Markeninhaber auf die Marke verzichtet hat. Es genügt für diesen Löschungsantrag allein das öffentliche Interesse an der Vernichtung ungerechtfertigter Schutzrechte. Fällt dieses öffentliche Interesse nach einem Verzicht für die Zukunft weg, so fehlt regelmäßig auch das Rechtsschutzbedürfnis für die weitergehende Feststellung der Nichtigkeit der angegriffenen Marke für die Vergangenheit.
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12. Dezember 2013

Markenschutz für DiGITALRAD!O

Beschluss des BPatG vom 07.11.2013, Az.: 27 W (pat) 556/13 Die Wort-/Bildmarke DiGITALRAD!O weist aufgrund ihrer aus Punkten bestehenden Schreibweise und der unterschiedlichen Ausgestaltung der drei "i" Schutz begründende graphische Komplexität auf und ist als Marke ausreichend unterscheidungskräftig.
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11. Dezember 2013

Marke „ZAUBERPERLE“ hat Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 06.11.2013, Az.: 26 W (pat) 518/13 Die Zeichen „Zauberperle“ sind für die nunmehr noch beanspruchten Waren- und Dienstleistungen unterscheidungskräftig. Es handelt sich nicht um solche, die durch das Zeichen beschrieben werden, weder in Aufbau (nicht jeder Kunstgegenstand und sei er ein Weihnachtsstern besteht aus (Metall-/Kunstoff-) Perlen) noch in der Wirkung (nicht jeder Kunstgegenstand glänzt zauberhaft bzw. perlmuttfarben) oder Bestimmung.
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