Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

03. Juni 2013

Barilla

Urteil des BGH vom 22.11.2012, AZ.: I ZR 72/11 a) Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. b) Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht entgegen, die die Verwendung einer bestimmten Sprache vorschreiben, wenn stattdessen auch die Möglichkeit besteht, eine leicht verständliche andere Sprache zu verwenden. c) Der Hinweis "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den Anforderungen, die die LebensmittelKennzeichnungsverordnung an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt.
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24. Mai 2013

Irreführende Verwendung eines Marken-Werbeschildes

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.03.2013, Az.: 6 U 170/12 Wird ein Werbeschild einer Marke blickfangartig an ein Ladengeschäft angebracht ohne einen entsprechend gut sichtbaren Hinweis darauf, dass der Vertrieb nicht als Vertragspartner erfolgt, so ist darin eine irreführende Verwendung dessen und somit eine Markenverletzung zu sehen. Ein entsprechender Hinweis ist insbesondere dann notwendig, wenn die Marke in der Vergangenheit ausschließlich über ein Vertretersystem vertrieben wurde.
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22. Mai 2013

Markeneintragung von „Spekulationsmarken“ unzulässig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.02.2013, Az.: 6 U 126/12 Sog. „Spekulationsmarken“ sind rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. Solche liegen vor, wenn eine Vielzahl von Marken ohne ernsthaften Benutzungswillen angemeldet werden, um die Benutzung durch andere Markeninhaber auf unlauterer Weise zu behindern. Dabei kann sich die Behinderung auch auf noch nicht bekannte Dritte beziehen.
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22. Mai 2013

„Prominent!“

Beschluss des BPatG vom 23.02.2013, Az.: 27 W (pat) 77/12 Der Wort-Bild-Marke "Prominent!" fehlt es nach Ansicht des Bundespatentgerichts nicht an für eine Eintragung der Marke erforderlicher Unterscheidungskraft. Das Wort „Prominent“ kann nicht pauschal mit „bester Qualität“ gleichgesetzt werden. Es erscheint vielmehr im Hinblick auf bestimmte Waren und Dienstleistungen als so hinreichend phantasievoll, dass es als unternehmenskennzeichnendes Unterscheidungsmerkmal dienen kann.
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21. Mai 2013

„Kaleido“ nicht gleich „Kaleidoskop“

Beschluss des BGH vom 22.11.2012, Az.: I ZB 72/11 a) Dem Zeichen „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware „Kaleidoskop“ verstehen. b) Abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse, die auf der Annahme einer assoziativen Ergänzung von als Abkürzung erkannten Begriffen in einem vom Kontext vorgegebenen Sinn beruhen, können nicht ohne weiteres für die als Rechtsfrage zu beantwortende Beurteilung der Unterscheidungskraft herangezogenen werden.
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21. Mai 2013

„WebShare“ als Marke eintragungsfähig

Urteil des BPatG vom 23.01.2013, Az.: 26 W (pat) 534/10 Grundsätzlich muss eine Marke, um eingetragen zu werden, Unterscheidungskraft aufweisen, d. h. sie muss geeignet sein, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel so aufgefasst zu werden, dass die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend gekennzeichnet sind und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden werden können. Der betriebliche Herkunftshinweis kann beispielsweise fehlen, wenn bei einer Marke ein beschreibender Begriffsinhalt im Vordergrund steht. Die vorliegend angemeldete Wortmarke "WebShare" bezeichnet jedoch die Dienstleistungen des Datenverarbeitungs-, Datenbank- und Telekommunikationssektors nicht so deutlich und unmissverständlich, als dass ein beschreibender Aussagegehalt für die beteiligten Verkehrskreise unter Einschluss des maßgeblichen Verkehrs und ohne weiteres Nachdenken erkennbar sei. Daher ist die Wortmarke „WebShare“ als Marke eintragungsfähig.
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21. Mai 2013

„Durch die Bank mehr Möglichkeiten“

Beschluss des BPatG vom 19.03.2013, Az.: 33 W (pat) 525/11 Die unter anderem für Werbedienstleistungen, Geldgeschäfte und Versicherungswesen angemeldete Wortfolge "Durch die Bank mehr Möglichkeiten" stellt eine beschreibende Angabe dar, der aufgrund dessen auch die Unterscheidungskraft fehlt. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Aussage in Bezug auf die beworbenen Dienstleistungen dahingehend verstehen, dass ihnen "durch die Bank" - also durchgehend, ausnahmslos - mehr Möglichkeiten geboten werden oder ihnen die unter Umständen beworbene Bank mehr Möglichkeiten bietet.
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21. Mai 2013

Sind Namen berühmter Persönlichkeiten als Marke eintragungsfähig?

Beschluss des BPatG vom 14.01.2013, Az.: 27 W (pat) 513/13 Die Wortmarke „Willi Ostermann Wanderweg“ ist für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen - Werbung, Veranstaltung von Reisen und kulturelle Aktivitäten - nicht unmittelbar beschreibend. Der Schutz gegen die etwaige Verletzung postmortaler Persönlichkeitsrechte betrifft im Registerverfahren nicht zu berücksichtigende private Rechte.
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21. Mai 2013

AMARULA/Marulablu

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 100/11 a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen. In einem solchen Fall reicht es für die Bejahung eines Verletzungstatbestands aus, wenn Verwechslungsgefahr bei einem der angesprochenen Verkehrskreise besteht.
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25. April 2013

„HOT“ – Mangelnde Schutzfähigkeit der Markenbezeichnung

Beschluss des BPatG vom 09.10.2012, Az.: 27 W (pat) 49/11 Der Wort-/Bildmarke "HOT" fehlt es nach Ansicht des Bundespatentgerichts (BPatG) an Unterscheidungskraft. So kann dem Wort "hot" regelmäßig in der Werbung ein vielfältiger Sinngehalt zugesprochen werden. Als Konsequenz daraus und mit dem Hintergrund der einfachen graphischen Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke fehlt es an ihrer Schutzfähigkeit.
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