Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

24. September 2012 Kommentar Top-Urteil

„Catch-All“-Funktion einer Internet-Domain kann im Einzelfall zu Markenrechtsverletzung führen

Web-Adresse.
Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2012 – Az.: 5 U 119/11

Mit Hilfe der sog. „Catch-All“-Funktion kann der Domaininhaber alle Subdomains auf eine bestimmte Webseite weiterleiten, ohne diese einzeln einrichten zu müssen. Während dies für den Inhaber einer Domain oftmals von Vorteil ist, da Eingabefehler von Nutzern vorgebeugt wird und diese trotzdem auf die Internetseite gelangen, ist Dritten diese Funktion oftmals ein Dorn im Auge, da die Zeichenfolge natürlich auch ein (fremdes) eingetragenes Markenzeichen oder ein Werktitel sein kann.

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24. September 2012

Sweet for two – you cannot do

Beschluss des BPatG vom 09.08.2012, Az.: 25 W (pat) 516/12 Die Wortfolge „Sweet for two“ ist zur Kennzeichnung von Genussmitteln markenrechtlich nicht schutzfähig, da der angesprochene Verbraucher sie ausschließlich als sachanpreisende Werbeaussage auffassen kann und nicht als Herkunftshinweis. Dies gilt in gleicher Weise für Geräte und Behältnisse, die dem Konsum entsprechender Genussmittel dienen. Als allein produktbezogene und werbeanpreisende Aussage mangelt es der Wortfolge „Sweet fort two“ an der für die Eintragung einer Marke erforderlichen Unterscheidungskraft.
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20. September 2012

Werbung bei google.de auch in Österreich angreifbar?

Urteil des EuGH vom 19.04.2012, Az.: C-523/10 Vorliegend war die Frage zu klären, ob eine über die deutsche Suchmaschine „google. de" geschaltete Anzeige ein anderes, nicht in Deutschland ansässiges Unternehmen, in deren außerhalb Deutschlands geschützte Marke eingreifen kann. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof kann in einem solchen Fall kann entweder ein Gericht des Mitgliedsstaats, in dem die Marke eingetragen ist, zuständig sein oder ein Gericht des Mitgliedsstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist.
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18. September 2012

„Glücksgefühle“

Beschluss des BPatG vom 01.08.2012, Az.: 26 W (pat) 508/12 Der angemeldeten Wortmarke "Glücksgefühle" fehlt es auch bei einem großzügigen Beurteilungsspielraum an notwendiger Unterscheidungskraft. Zudem steht der Anmeldung ein Freihaltebedürfnis entgegen. Durch den Werbehinweis "Glücksgefühle" wird der allgemeine Endverbraucher nur emotional positiv gestimmt und zum Kauf der Ware animiert. Dagegen ist jedoch keine Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen ersichtlich.
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17. September 2012

Duralux vs. DULUX

Beschluss des BPatG vom 16.08.2012, Az.: 25 W (pat) 8/12 Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen den für Farbe, Anstrichmittel und Lacke eingetragenen Marken "Duralux" und "Dulux". Klanglich, optisch und begrifflich ist der erforderliche Zeichenabstand nicht eingehalten.
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12. September 2012

„YOGA AL MAR“

Beschluss des BPatG vom 22.08.2012, Az.: 26 W (pat) 501/12 Der unter anderem für Bekleidungsstücke, Gymnastikbekleidung, Reiseveranstaltung und - buchung, sowie Reisebegleitung angemeldeten Wortmarke "YOGA AL MAR" fehlt hinsichtlich der mit Reisen in Verbindung stehenden Dienstleistungen die nötige Unterscheidungskraft. Der Bezeichnung - die von einem normal informierten und verständigen Verbraucher ohne Probleme mit "Yoga am Meer" übersetzt wird - kommt vielmehr ein beschreibender Begriffsinhalt dahin gehend zu, dass die in Rede stehenden Dienstleistungen "Yoga am Meer" als Ziel hätten oder beinhalten würden.
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10. September 2012

Hildegard von Bingen – „Karikatur“ oder Frau von großer Bedeutung?

Beschluss des BPatG vom 28.03.2012, Az.: 28 W (pat) 81/11

Die eingetragene Wort-/Bildmarke der heiligen Hildegard von Bingen ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten aus dem Markenregister zu löschen. Die Marke ist religiös anstößig und vermag das religiöse Empfinden Gläubiger zu verletzen. Durch die Verbindung einer Kinderzeichnung, in der Hildegard von Bingen mit "stummelartigen Händen und Füßen" und einem lachenden Smiley als Gesicht dargestellt wird, und der Wortunterschrift "Hl. Hildegard" wird diese entstellt und erhält den Charakter einer Karikatur.
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10. September 2012

„Eigenheimat“

Beschluss des BPatG vom 14.08.2012, Az.: 33 W (pat) 92/10 Entgegen der Auffassung des DPMA verfügt die Wortkombination " Eigenheimat" über die nötige Unterscheidungskraft und ihrer Eintragung steht auch kein Schutzhindernis entgegen. Die aus den beiden Wörter "Eigenheim" und "Heimat" gebildete Kombination ist kein geläufiges deutsches Wort, sodass ihr hinsichtlich der beanspruchten Warengruppen "Dienstleistungen eines Bauträgers", Immobilienwesen und Bauwesen kein beschreibender Begriffsinhalt zukommt. Gleichzeitig kann aus der Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit der Wortkombination ein hinreichendes Maß an Unterscheidungskraft geschlossen werden.
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10. September 2012

Neuschwanstein

Beschluss des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZB 13/11 a) Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenhang mit Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder bedarf vertrieben werden, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Produktkennzeichen auf, fehlt der Marke jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. b) Allein der Umstand, dass die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Umfeld einer Sehenswürdigkeit an Touristen vertrieben oder für sie erbracht werden können, rechtfertigt nicht die Annahme, einer aus dem Namen der Sehenswürdigkeit gebildeten Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). c) Einer Marke fehlt nicht deshalb jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weil es sich um die Bezeichnung eines bedeutenden Kulturguts handelt.
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10. September 2012

Patentlizenzvertrag erfordert auch ein zugrundeliegendes Patent

Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.07.2012, Az.: 6 U 114/11 Ein Lizenzvertrag kann wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn die betreffende Erfindung nicht wie vereinbart zum Patent angemeldet wurde. Vorliegend schlossen die Parteien einen Lizenzvertrag über die Herstellung eines Proteindrinks. Dabei verpflichtete sich die Klägerin, die den bezeichneten Drink entwickelt hatte, eine entsprechende Patentanmeldung vorzunehmen. Dieser Verpflichtung kam sie jedoch nicht nach. Das OLG Karlsruhe hob schließlich das Teil-Urteil des Landgerichts Mannheim auf und bestätigte die wirksame Anfechtung des Vertrages durch den Beklagten. Der Klägerin würden keinerlei Ansprüche gegen den Beklagten zustehen, auch wenn dieser weiterhin den Drink vertriebe, da die Benutzung einer technischen, nicht durch ein Patent geschützten Lehre jedermann freistehe.
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