Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

21. September 2011

„Syltsilber“ – kein Silber auf Sylt

Beschluss des BPatG vom 05.08.2011, Az.: 28 W (pat) 72/10 Der Wortmarke "Syltsilber" fehlt in Bezug auf die angemeldeten Waren nicht jegliche Unterscheidungskraft. Es kommt nicht darauf an, ob die Originalität der Aussage als besonders hoch anzusehen ist. Maßgeblich ist nur, ob die Wortmarke (auch) als betriebsbezogener Hinweis wahrgenommen werden kann.
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21. September 2011

RevierAdvokaten aus Papier

Beschluss des BPatG vom 01.09.2011, Az.: 30 W (pat) 50/10

Der Begriff RevierAdvokaten, in Verbindung mit einer Grafik in Form des Ruhrgebiets, fehlt im Hinblick auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft.  Der relevante Verkehrskreis versteht das Zeichen im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen – mit Ausnahme der Waren „[Papier, Pappe (Karton)] – lediglich als Hinweis auf die geografische Herkunft bzw. das Einsatzgebiet (Ruhrgebiet) sowie den Berufsstand (Rechtsanwalt).

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20. September 2011

Zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei einer Markenserie

Urteil des EuGH vom 16.06.2011, Az.: C-317/10 P

Bei Vorliegen einer Markenfamilie oder Markenserie ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auch zu berücksichtigen, ob ein Verbraucher irrtümlich von einer gemeinsame Herkunft von Waren oder Dienstleistungen ausgehen könnte, weil er annimmt, dass eine Marke der Serie eines anderen Markeninhabers angehört. Die Unterscheidungskraft des gemeinsamen Merkmals der Markenserie ist nach der Wahrnehmung der fraglichen Zeichen und Dienstleistungen durch den maßgeblichen Verkehrskreis zu beurteilen.

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16. September 2011

„VITAFIT“ vs. „VITAL & FIT“

Beschluss des BPatG vom 18.08.2011, Az.: 26 W (pat) 532/10 Zwischen der Marke „VITAFIT“ und der Marke „VITAL & FIT“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Schutzumfang der Marke „VITAFIT“ ist unterdurchschnittlich, so dass die Abweichungen in der Marke „VITAL & FIT“ ausreichend sind.
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16. September 2011

„CIROCOM“ vs. „CIROSEC“

Beschluss des BPatG vom 24.08.2011, Az.: 29 W (pat) 39/10

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Marke „CIROSEC“ und in Anbetracht der nur entfernten Dienstleistungsähnlichkeit, hält die Marke „CIROCOM“, aufgrund der Unterschiede in den Schlusssilben, den erforderlichen (geringen) Markenabstand ein.
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14. September 2011

„Sichtbar“

Beschluss des BPatG vom 16.08.2011, Az.: 27 W (pat) 225/09 Dem Zeichen „Sichtbar“ fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen, welche dazu dienen Gegenstände überhaupt oder zumindest besser als zuvor sichtbar zu machen.
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13. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „EnergieKontor“ und „Energiekontor-J[…]“

Urteil des OLG Bremen vom 02.09.2011, Az.: 2 U 58/11 Die Kennzeichnungskraft von „Energiekontor“ ist schwach ohne lediglich beschreibend zu sein. Die Kennzeichnungskraft wird zusätzlich eingeschränkt, dass viele Unternehmen existieren, die das Wort „Kontor“ mit den auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisenden Begriffen (z.B.: Foto Kontor, Allrad Kontor, Elektro-Kontor) verbinden. Das Wort „Kontor“ steht dabei für „Büro“ und soll die kaufmännische Seriosität des Unternehmens unterstreichen, so dass durch die Kombination „Energiekontor“ bei den beteiligten Verkehrskreisen lediglich der Eindruck erweckt wird, dass das Unternehmen in irgendeiner Weise auf dem Gebiet der Energie tätig ist.
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12. September 2011

„Primaklimastrom“ für Alle!

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 6/11

Das Zeichen "Primaklimastrom" ist für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen nicht eintragungsfähig, da es an der Unterscheidungskraft fehlt und zudem ein Freihaltebedürfnis vorliegt. Das Zeichen "Primaklimastrom" wird vom relevanten Verkehrskreis für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Sachhinweis auf klimafreundlich erzeugten elektrischen Strom und dessen umweltgerechten Verbrauch aufgefasst. Zugleich muss die Verwendung dieses Zeichens in der Funktion eines Sachhinweises für Wettbewerber der Anmelderin möglich bleiben.
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12. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Fruuta“ und „Fructa“

Beschluss des BPatG vom 26.08.2011, Az.:26 W (pat) 83/08 Die Marke „Fructa“ steht in enger sprachlicher Verbindung zum Begriff Fructose und Frucht. Sämtliche eingetragene Warenklassen enthalten Früchte bzw. weisen einen fruchtigen Geschmack auf. Deshalb ist von einer geringen Kennzeichnungskraft und von einem geringen Schutzumfang auszugehen. Vor diesem Hintergrund unterscheiden sich die Zeichen ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen. 
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05. September 2011

„MAXsecure“ nicht sicher

Beschluss des BPatG vom 04.08.2011, Az.: 25 W (pat) 505/11 Dem Wortzeichen "MAXsecure" mangelt es hinsichtlich sämtlicher Waren und Dienstleistungen an Unterscheidungskraft. Der inländischen Verkehr entnimmt der Wortkombination lediglich einen Hinweis auf die Bestimmung bzw. den Zweck der "höchstmöglichen Sicherheit" der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.
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