Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

19. Mai 2009

„Alpha“

Urteil des EuG vom 29.04.2009, Az.: T-23/07 Da bereits ein Minimum an Unterscheidungskraft ausreicht, um einer Marke ausreichend Schutz verleihen zu können, können auch einzelne Buchstaben als Marke eingetragen werden. Die Richter des Europäischen Gerichts legten fest, dass der griechische Buchstabe "alpha" als geeignet erscheint, es den maßgeblichen Verkehrskreisen zu ermöglichen, den Ursprung der bezeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu identifizieren.
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14. Mai 2009

DIOR ist nichts für den Discounter

Urteil des EuGH vom 23.04.2009, Az.: C-59/08 Der EuGH erkennt an, dass der Prestigecharakter einer Marke wie "Dior" geschädigt wird, wenn sie bei einem Discounter vertrieben wird und dass hierin ein Verstoß gegen die Markenrechtlinie zu sehen ist. Verstößt der Lizenznehmer dadurch auch gegen die Bestimmungen des Lizenzvertrages, ist der Markeninhaber berechtigt, gegen ihn vorzugehen. Von einer Zustimmung des Markeninhabers zum Vertrieb bei Discountern kann dann nämlich nicht mehr ausgegangen werden.
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27. April 2009

galileo.eu

Beschluss des EuGH vom 17.02.2009
Die Verwendung eines Domainnamens wie "galileo.eu" ist ausschließlich den
Organen und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft vorbehalten. Selbst wenn ein Unternehmen das Recht inne hat, die Wortmarke "Galileo" führen zu dürfen, begründet das keinen Anspruch eine entsprechende Domain betreiben zu dürfen. Dies gilt auch in dem Fall, wenn ihr wirtschaftliches Interesse dadurch schwer beeinträchtigt ist.

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27. April 2009

reisebuchung24

Beschluss des BPatG vom 04.03.2009, Az.: 26 W (pat) 41/08 "reisebuchung24" ist als Marke eintragungsfähig und auch für die Vermittlung von Unterkünften mit ausreichend Unterscheidungskraft anzusehen.
Der Begriff entspricht der Hauptfunktion einer Marke, nämlich die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit Unterscheidungskraft zu gewährleisten. Dass es der Marke "reisebuchung24" an einem unmittelbaren Produktbezug fehle, kann nicht angenommen werden.
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23. April 2009

SPA

Beschluss des BPatG vom 10.02.2009, Az.: 27 W (pat) 20/09 Das Wortzeichen "SPA" ist gemäß dem Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2. Nr. 2 MarkenG von einer Eintragung ausgeschlossen, weil es zumindest mit einer seiner möglichen Bedeutungen zur Beschreibung eines Merkmals der beanspruchten Dienstleistungen dienen kann.
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23. April 2009

Cool

Beschluss des BPatG vom 16.03.2009, Az.: 27 W (pat) 69/09 Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden.
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25. März 2009

Prioriätsbesserer Schutz von Markenzeichen zuungunsten einer späteren Markeneintragung

Urteil des LG Hamburg vom 18.09.2008, Az.: 315 O 988/07 Die Verwendung und Benutzung von Zeichen in Domains und Emailadressen können einen prioritätsbesseren kennzeichnenden Schutz als spätere Markenanmeldungen aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Zeichenverwendung im Rechtsverkehr nicht nur eine bloße "technische Adresse" darstellt, sondern gerade als Name für den hinter der Domain oder der Emailadresse stehenden Adressaten wahrgenommen und mit ihm sein Unternehmen oder seine angebotene Dienstleistung verstanden und assoziiert wird.
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23. März 2009

Münchner Weißwurst

Beschluss des BPatG vom 17.02.2009, Az.: 30 W (pat) 22/06

Die Bezeichnung "Münchner Weißwurst" ist eine als geographische Herkunftsangabe nicht eintragungsfähige Gattungsbezeichnung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
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19. März 2009

Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TDI

Urteil des EuGH vom 28.01.2009, Az.: T-174/07 Der Begriff TDI wird vom Verbraucher in erster Linie als Abkürzung für "Turbo Direct Injection" oder "Turbo Diesel Injection" verstanden, weniger als Eigenbegriff für Dieselmotoren der Volkswagen AG. Zeichen oder Angaben jedoch, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, dienen können, werden gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die gewerbliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren.
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