Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

03. April 2003

Internet-Reservierungssystem

Urteil des BGH vom 03.04.2003, Az.: I ZR 222/00 Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmißverständlich hingewiesen wird.
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25. Februar 2003

McDonald`s Gewinnspiel: Unzulässige Kopplung

Urteil des LG München I vom 25.02.2003, Az.: 33 O 1562/03 Ein Gewinnspiel, bei dem der Erhalt von Teilnahmekarten an den Kauf von Produkten gekoppelt ist, ist unzulässig. Werden bei einem Gewinnspiel im Verhältnis zu einer angebotenen Ware von maximal 5,- € Gewinne von 1 Mio. € ausgelobt, so stellt dies ein übertriebenes Anlocken dar.
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28. November 2002

Preis ohne Monitor

Urteil des BGH vom 28.11.2002, Az.: I ZR 110/00 Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.
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24. Oktober 2002

Computerwerbung II

Urteil des BGH vom 24.10.2002, Az.: I ZR 50/00 Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend." kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erweckte Erwartung, den beworbenen Artikel sofort mitnehmen zu können, zu zerstören.
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25. September 2002

Telefonnetzbetreiber muss Kunde die vollständige Rufnummer benennen

Urteil des AG Wiesbaden vom 25.09.2002, Az.: 92 C 1440/02 Telefongesellschaften, die das Inkasso von 0190-Gebühren übernehmen, müssen dem betroffenen Kunden auf Wunsch den entsprechenden Diensteanbieter nennen. Behauptet die Telefongesellschaft bereits eine Woche nach der Rechnungsstellung, sie könne den Diensteanbieter nicht ermitteln, sei dies “nicht nachvollziehbar”.  Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Wiesbaden jetzt die Klage einer Telefongesellschaft gegen einen Kunden zum Teil abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: dailerschutz.de)
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17. Juli 2002

Richtigkeit des Beweis des ersten Anscheins der Telefonrechnung

Urteil des AG Schwarzenbek vom 17.07.2002, Az.: 2 C 176102 Mit Urteil vom 17.07.2002 stellte das AG Schwarzenbek zuungunsten von durch 0190-Verbindungen Geschädigten fest, dass für die Richtigkeit der streitgegenständlichen Rechnung der Beweis des ersten Anscheins zugute kommt, soweit kein Anlass für die Annahme eines technischen Fehlers bestehe. Auch stehe dem Geschädigten kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der Tatsache, dass mögliche unseriöse Anbieter von 0190-Nummern vom Netzbetreiber geduldet werden. Vielmehr muss sich der Netzbetreiber grundsätzlich nicht darum kümmern, wer zu welchem Zweck und aus welchen Motiven seine Leistungen in Anspruch nimmt.
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22. November 2001

Dienstanbieter für Telefon- und Sprachmehrwertdienste verantwortlich

Urteil des BGH vom 22.11.2001, Az.: III ZR 5/01 a) Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 TDG grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber. b) Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen.
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17. Mai 2001

DENIC nur bei offenkundiger Rechtsverletzung Dritter verantwortlich

Urteil des BGH vom 17.05.2001, Az.: I ZR 251/99 a) Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain “.de” zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt. b) Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.
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20. März 2001

Versenden privater E-Mail am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 20.03.2001, Az.: 5 Ca 4459/00 Wegen des Fehlens einer vorherigen Abmahnung ist eine Kündigung wegen des Weiterversendens privater E-Mails im Betrieb des Arbeitgebers unwirksam. Dies gilt ebenso, wenn in einer generellen internen Arbeitsanweisung das Versenden privater E-Mails zuvor verboten und eine außerordentliche Kündigung für den Fall des Zuwiderhandelns angedroht wurde.
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