Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

20. März 2014

Unterlassungserklärung eines minderjährigen Online-Händlers nicht rechtswirksam

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.01.2014, Az.: 2a O 58/13

Ein Minderjähriger, der mit Zustimmung seiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts einen Online-Handel betreibt, kann in dessen Zusammenhang keine rechtswirksamen Unterlassungserklärungen für einen Schutzrechtsverstoß abgeben. Denn er ist lediglich für solche Rechtsgeschäfte beschränkt geschäftsfähig, welche der Online Handel in Bezug auf Aufbau und Führung mit sich bringt. Ein Schutzrechtsverstoß kann hingegen in jedem ausgeübten Gewerbe anfallen und bezieht sich nicht konkret auf den Onlinehandel. Um eine wirksame Unterlassungserklärung abgeben zu können, die die Wiederholungsgefahr für einen Verstoß beseitigt, benötigt dieser in jedem Fall mindestens zusätzlich die Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters.

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14. März 2014

Verletzung der Herkunftsfunktion einer Marke, wenn Verkehr von Lizenzvereinbarung ausgehen kann

Beschluss des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 67/12

Geht der von einer Werbung angesprochene Verkehr von Lizenzverbindungen zwischen dem Inhaber und dem Benutzer einer Marke aus, kann die Herkunftsfunktion einer Marke verletzt sein, wenn diese Lizenzvereinbarung tatsächlich nicht besteht. Dabei führt die Verwendung einer Marke im Identitätsbereich nicht zwangsläufig auch zu einer Beeinträchtigung der weiteren Markenfunktionen neben der Herkunftsfunktion.

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13. März 2014

Culinaria/ Villa Culinaria

Urteil des BGH vom 15.12.2012, Az.:I ZR 85/11

a) Der Antrag auf Einwilligung in die Löschung eines Firmenbestandteils geht weniger weit als der Antrag auf Einwilligung in die Löschung der vollen Firma; dagegen geht der Antrag auf Unterlassung der Nutzung eines Firmenbestandteils weiter als der Antrag auf Unterlassung der Nutzung der vollen Firma (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Juli 1973 - I ZR 129/71, GRUR 1974, 162 - etirex; Urteil vom 26. September 1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60 - Sitex; Urteil vom 3. November 1994 - I ZR 71/92, GRUR 1995, 117 = WRP 1995, 96 - NEUTREX; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 - HEITEC; Aufgabe von BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - I ZR 14/95, GRUR 1998, 165 = WRP 1998, 51 - RBB; Urteil vom 14. Oktober 1999 - I ZR 90/97, GRUR 2000, 605 = WRP 2000, 525 - comtes/ComTel; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 171/05, GRUR 2008, 1104 = WRP 2008, 1532 - Haus & Grund II; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III).

b) Allein der Umstand, dass sämtliche Bestandteile einer zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung den Gesamteindruck der Marke oder Kennzeichnung gleichermaßen bestimmen, weil keiner dieser Bestandteile das Erscheinungsbild der Marke oder Kennzeichnung dominiert oder prägt, führt nicht dazu, dass diese Bestandteile eine selbständig kennzeichnende Stellung haben. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, in einem zusammengesetzten Zeichen einzelne oder mehrere Bestandteile als selbsständig kennzeichnend anzusehen.

c) Ergibt sich bei der Prüfung des Grades der Kennzeichnungskraft einer Marke oder der Ähnlichkeit einander gegenüber Waren, Dienstleistungen oder Zeichen eine durchschnittliche Ähnlichkeit der Waren, Dienstleistungen oder Zeichen, ist diese Durchschnittlichkeit nicht weiter nach "schwach durchschnittlich" und "stark durchschnittlich" abzustufen.

d) In der Benutzung einer Marke für Waren, die unter einen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen, kann zwar zugleich eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für andere Waren liegen, die unter denselben Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen. In einer solchen Benutzung, liegt jedoch regelmäßig keine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für Waren, die unter einen anderen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen.</p<

e) Wird die Ware, für die die Marke rechtserhaltend benutzt wird, von mehreren Oberbegriffen des Warenverzeichnisses erfasst, so kann im Löschungsklageverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG einer der Oberbegriffe ersatzlos gelöscht werden, wenn die Ware von dem anderen Oberbegriff erfasst wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647 = WRP 1978, 813 - TIGRESS).

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12. März 2014

VOODOO

Urteil des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 106/11

a) Eine Verfahrensaussetzung nach Art. 104 Abs. 1 GMV kommt nicht in Betracht, wenn die Verletzungsklage nach Art. 96 Buchst. a GMV vor dem Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke nach Art. 56 GMV erhoben worden ist.

b) Ob die Anmeldung der Marke bösgläubig im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Buchst. b GMV erfolgt ist, ist eine Frage des materiellen Rechts und nicht der Prozessführungsbefugnis des Prozessstandschafters.

c) Die Verwendung einer Gemeinschaftsmarke ausschließlich in Deutschland kann für ihre rechtserhaltende Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMV genügen.

d) Eine Lizenzvereinbarung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begründet keine rechtserhaltende Benutzung der Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 und 2 GMV.

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12. März 2014

Wortmarke „Best Body“ teilweise eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 23.01.2014, Az.: 30 W (pat) 537/12

Das Wortzeichen "Best Body" ist eintragungsfähig hinsichtlich der Klassen 35 (u.a. Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung) und teilweise eintragungsfähig für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3 (Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel) und 44 (Vermietung von Sanitäranlagen). Von der Anmeldung für Teilbereiche der Klassen 3 (u.a. Seifen, Parfümeriewaren, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege) und 44 (u.a. Medizinische Dienstleistungen, Gesundheitsberatung, Maniküre) ist die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft ausgeschlossen, da es ihm als Werbeaussage produktbezogener Art an Unterscheidungskraft fehlt.

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12. März 2014

Marke „TOTO“ gelöscht

Beschluss des BPatG vom 08.04.2013, Az.: 33 W (pat) 35/10

Der Marke "TOTO" fehlt es an Eintragungsfähigkeit, da der Markenname lediglich eine Abkürzung von "Fußballtoto" darstellt und somit ein Merkmal der beanspruchten Produkte beschreibt und das Zeichen sich auch niemals im Verkehr durchgesetzt hat.

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11. März 2014

Die Androhung eines negativen SCHUFA-Eintrags ist nicht unzulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 30.01.2013, Az.: 5 U 174/11

Ein Abofallenbetreiber darf in seinem Mahnschreiben die Möglichkeit eines negativen SCHUFA-Eintrages anführen, obwohl er selbst nicht befugt oder in der Lage ist, diesen zu veranlassen. Eine solche Androhung stellt weder eine wettbewerbswidrige Irreführung dar, noch ist darin eine Verletzung der Markenrechte der Schufa Holding AG zu sehen.

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11. März 2014

Keine Verwechslungsgefahr von Cosar, Lorzaar und Fortzaar

Beschluss des BPatG vom 02.09.2013, Az.: 25 W (pat) 55/11

Das  BPatG hat entschieden, dass im Bereich der pharmazeutischen Erzeugnisse die Marken "Cosar" auf der einen Seite sowie "LORZAAR" und "FORTZAAR" auf der anderen - auch aufgrund der erhöhten Sorgfalt der angesprochenen Verkehrskreise - in Klang- und Schriftbild ausreichende Unterschiede aufweisen, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen.

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11. März 2014

Abbildung eines bekannten Fahrzeugs auf einem Aufkleber kann Markenverletzung darstellen

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.10.2013, Az.: 6 W 82/12

Die Darstellung eines bekannten und als Bildmarke eingetragenen Fahrzeugs auf einem Aufkleber kann eine Markenverletzung darstellen, auch wenn die Form abgewandelt ist. Im Falle einer bekannten Marke reicht es aus, dass ein Verbraucher die Aufmachung der Kennzeichen mit der eingetragenen Marke verknüpft. Hierbei kann auch ein Grad der Zeichenähnlichkeit ausreichen, der geringer ist, als der zur Begründung einer Verwechslungsgefahr notwendige Grad. Entscheidend ist, ob durch die Gestaltung die Wertschätzung dieser Marke in unlauterer Weise ausgenutzt wird, da bei einer bekannten Marke gerade der Schutz der Werbefunktion im Mittelpunkt steht.

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