Inhalte mit dem Schlagwort „markenrechtlicher Unterlassungsanspruch“

01. August 2018

Registrierung einer Domain unter fremder Marke noch keine Markenrechtsverletzung

Hand tippt auf Link
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.05.2018, Az.: 2-03 O 175/18

Die bloße Registrierung einer Domain unter einem fremden Markennamen stellt in der Regel noch keine Markenrechtsverletzung dar. Vielmehr muss bezüglich der konkret in Rede stehenden Nutzung geprüft werden, ob weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine hinreichend konkrete Gefahr für die Verwirklichung von weiteren Merkmalen des Verletzungstatbestandes ergibt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Domain für ein in einer ähnlichen Branche tätiges Unternehmen registriert wurde. Jedoch kann auch in solchen Fällen lediglich die Unterlassung der Verwendung der Domain zur Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen, nicht aber die Löschung der Domain verlangt werden.

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10. April 2018

AdWords-Anzeige für Marke darf keine Produkte anderer Marken verlinken

Adwords vor kariertem Hintergrund
Urteil des OLG München vom 11.01.2018, Az.: 29 U 486/17

Das Schalten einer AdWords-Anzeige, in der eine geschützte Marke ausdrücklich genannt wird, ist markenrechtlich unzulässig, wenn der in der Anzeige vorgesehene Link auf eine Angebotsseite führt, auf der auch Produkte anderer Marken angeboten werden. Nach Ansicht des OLG München geht der Verbraucher aufgrund der Gestaltung solcher Anzeigen davon aus, dass er nur Produkte der beworbenen Marke als Treffer angezeigt bekommt und nicht etwa Alternativangebote von anderen Herstellern. Der Kunde erkenne – wenn überhaupt – erst nach genauerer Ansicht der Angebote, dass es sich um Angebote von Drittanbietern handelt. Darin sah das Gericht eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke.

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02. Mai 2017

Bearbeiterurheberrecht ergibt ein von der Zustimmung des Originalwerkurhebers unabhängiges Verbietungsrecht

Frau mit ausgestreckter Hand (Stop)
Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 5 U 23/16

Weist die Bearbeitung eines urheberrechtsgeschützten Werkes ein gewisses eigenschöpferisches Gepräge auf, sind zwei urheberrechtsschutzfähige Werke entstanden. Der Inhaber der Nutzungsrechte an einem Bearbeiterurheberrecht hat hinsichtlich der Bearbeitung ein selbstständiges Verbietungsrecht. Dieses kann er ohne Zustimmung des Originalurhebers geltend machen, obwohl er die Bearbeitung ohne dessen Zustimmung nicht benutzen darf. Ein solches Verbietungsrecht stellt ein gegenstehendes Recht im Sinne des § 13 MarkenG dar und begründet einen markenrechtlichen Löschungsanspruch.

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