Fußball-Fanartikel mit Adler-Logo verletzt DFB-Marke
Die Verwendung eines Adler-Logos durch eine Supermarktkette auf diversen Fan-Artikeln für die Fußballweltmeisterschaft verletzt das markenrechtlich geschützte Verbandslogo des DFB. Strittig war zwischen den Parteien insbesondere, ob das Adler-Logo überhaupt markenrechtlichen Schutz genießen kann, da Symbole, die staatliche Hoheitszeichen nachahmen, nicht als Marke eingetragen werden dürfen. Das Gericht war in seiner Entscheidung an den Bestand der Markeneintragung gebunden, da ihm eine Prüfung, ob das Logo eine Nachahmung des Bundesadlers darstellt, verwehrt ist. Es stellte jedoch fest, dass das Bundespatent- und Markenamt den Adler nicht als Marke hätte eintragen dürfen, würde es sich dabei um eine Nachahmung handeln würde.