Zur Haftung eines Mitarbeiters für Markenverstöße unter der Domain des Unternehmens
Wird die Domain eines Unternehmens auf einen Mitarbeiter registriert, so haftet dieser als Mittäter für Markenrechtsverletzungen des Arbeitgebers, die unter der Domain erfolgen, auch wenn er bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Die Verwendung des Zeichens „Aztekenofen“ für Gartenöfen stellt eine Markenverstoß dar, da aufgrund von Warenidentität eine Verwechslungsgefahr zu dem als Wortmarke geschützten Zeichen „Azteken“ für Heizungsanlagen und Öfen besteht.