„Cream-motion“ kein „Cremozione“
Beschluss des BPatG vom 27.01.2010, Az.: 25 W (pat) 28/09
Trotz ähnlicher Wortbestandteile und Strukturen birgt das Zeichen "Cream-motion" keine Verwechslungsgefahr mit der Marke "Cremozione". Aussprache und Silbenaufbau sorgen für eine ausreichende Unterscheidung.