Inhalte mit dem Schlagwort „Marketplace-Händler“

12. November 2015

Haftung eines Marketplace-Händlers für durch Amazon.de begangene Wettbewerbsverstöße

Frau hält Amazon-Paket in den Händen
Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15

Ein Amazon Marketplace-Händler haftet - unabhängig von seinem persönlichen Verschulden - für Rechtsverletzungen, die durch Amazon.de verwirklicht werden. Wettbewerbsverstöße liegen einerseits in der Weiterempfehlungsfunktion und zwar bereits, wenn die Möglichkeit der Benutzung besteht, auf eine konkrete Verwendung kommt es gerade nicht an. Zudem muss ein Produkt, das mit Bildern beworben wird auch den vollständigen Angebotsumfang des Bildes enthalten, ansonsten ist eine Irreführung zu bejahen. Desweiteren ist es Pflicht, dass bei der Werbung mit einem TÜV-Siegel dieses auch zum Zeitpunkt der Werbung vorliegt und nicht erst später erworben wird.

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20. Februar 2014

Keine kenntnisunabhängige Haftung Amazons für wettbewerbswidrige Marketplace-Angebote Dritter

Urteil des OLG Köln vom 20.12.2013, Az.: 6 U 56/13

Wirbt ein Marketplace-Händler auf Amazon mit Angeboten über Fernsehgeräte, ohne dabei die Energieeffizienzklasse des Modells anzugeben, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Dem Verbraucher dürfen die Angaben der Energieeffizienzklasse aufgrund unionsrechtlicher Informationspflichten nicht vorenthalten werden. Amazon hingegen haftet bei einem derartigen Verstoß durch einen Drittanbieter erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, jedes ihm übermittelte Angebot vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverstöße hin zu untersuchen.

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