Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts bei Kennzeichenstreitigkeiten nach § 140 Abs. 5 MarkG
Beschluss des PfalzOLG vom 18.02.2009, Az.: 4 W 89/08 Die Kosten eines Patentanwaltes in Kennzeichnungsstreitigkeiten nach § 140 Abs. 5 MarkG sind unabhängig von der Notwendigkeit seiner Einschaltung zu erstatten.
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