Inhalte mit dem Schlagwort „Marktverhältnisse“

08. Januar 2019

Nachträgliche Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart durch Konkurrenzprodukte

Mehrere Dübel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.10.2018, Az.: 6 U 179/17

Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses (hier: Steckdübel) kann nachträglich eingeschränkt werden, wenn der Verkehr dessen prägende Gestaltungsmerkmale nicht mehr einem bestimmten Hersteller zuordnet. Dies könnte der Fall sein, wenn der Hersteller einem Mitbewerber gestattet, ein Merkmal in großem Umfang in identischer Form für das Konkurrenzprodukt zu verwenden, welches für die wettbewerbliche Eigenart mitbestimmend war. Sofern ein gewisser Vertriebsumfang jedoch noch nicht erreicht ist, kann unter Umständen dennoch weiterhin eine vermeidbare Herkunftstäuschung durch den Dritten vorliegen.

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18. November 2010

EDEKA/ Plus: Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfällt, wenn gleichartiges Zusammenschlussvorhaben zukünftig nicht mehr möglich

Beschluss des BGH vom 05.10.2010, Az.: KVR 33/09 Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.
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