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18. Mai 2015

Kostenlose Anfertigung von Passfotos durch die Gemeinde

Hand hält Personalausweis mit Passfoto
Pressemitteilung des VG Münster zum Urteil vom 08.05.2015, Az.: 1 K 94/14

Das Angebot einer Gemeinde, im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten unentgeltlich Passfotos für den Beantragenden anzufertigen, verstößt nicht gegen die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Handlung der Behörde ist nicht geschäftlich, die Stadt wird vielmehr im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens tätig. Insoweit ist die Tätigkeit als Teil der hoheitlichen Aufgabe der Pass- bzw. Personalausweisbehörde einzustufen. Somit ist die Gemeinde nicht Wettbewerberin und greift auch nicht in den privatwirtschaftlichen Bereich ein.

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