Inhalte mit dem Schlagwort „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“

03. August 2018

Vertriebsverbot von Luxusprodukten auf Amazon.de zulässig

Make up Pinsel und Make up Produkte
Pressemitteilung Nr. 30/2018 des OLG Frankfurt a. M. zum Urteil vom 12.07.2018, Az.: 11 U 96/14

Verbietet ein Produktvertreiber seinem autorisierten Einzelhändler den Verkauf seiner Luxusprodukte durch Einschaltung eines Drittunternehmens (hier: Verkauf über Amazon.de), so ist dieses Verbot gerechtfertigt, wenn der Luxuscharakter der Produkte ansonsten gefährdet wäre.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

Schriftzug "Made in Germany" vor weißem Hintergrund mit schwarz-rot-goldenen Farbstrich am linken Bildrand
Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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