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15. September 2010

„Heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ ist wettbewerbsgemäß

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 75/08

Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
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