Inhalte mit dem Schlagwort „Medienrecht“

20. September 2013

File-Hosting-Dienst

Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12 a) Ist das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt, ist der Umstand, dass der Betreiber durch eigene Maßnahmen die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung des Dienstes fördert, bei der Bestimmung des Umfangs der ihm als Störer obliegenden Prüfpflichten zu berücksichtigen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 18/11, BGHZ 194, 339 Rn. 21 ff. - Alone in the Dark). b) Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub, so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen (Fortführung von BGHZ 194, 339 Rn. 39 - Alone in the Dark).
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20. September 2013

TAZ zu 20.000 € Entschädigung wegen Äußerungen zu Thilo Sarrazin verurteilt

Pressemitteilung Nr. 32/13 des LG Berlin vom 16.08.2013, Az.: 27 O 183/13 Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit muss immer gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgewogen werden - dies immer unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit. In einem Kolumnebeitrag der TAZ überschritt der Journalist Deniz Yücel allerdings die Grenze des Zulässigen deutlich. In seinem Artikel machte er sich über die Auswirkungen des Schlaganfalls des umstrittenen EX-Bundesbank Vorstandes Thilo Sarrazin lustig und wünschte ihm, "der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".
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11. September 2013

Unzulässige Berichterstattung über Prominente in emotionalen Ausnahmezuständen

Urteil des OLG Köln vom 26.03.2013, Az.: 15 U 149/12 Bildberichterstattungen über Prominente in emotionalen Ausnahmezuständen können unzulässig sein, da in solchen Momenten das Recht der betroffenen Personen, die Situation im Rahmen des Schutzes der Privatsphäre zu verarbeiten, regelmäßig schwerer wiegt, als das Berichterstattungsinteresse.
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05. September 2013

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Filesharing

Beschluss des AG Köln vom 01.08.2013, Az.: 137 C 99/13 Die Installation eines Filesharing-Programms durch einen Internet-Nutzer erfolgt regelmäßig nicht mit der Absicht, Dritten das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten in einer konkreten anderen Stadt als der des Nutzers zu ermöglichen. Allein das billigende in Kauf nehmen einer deutschlandweiten Verbreitung reicht für die Anwendung des sog. „fliegenden Gerichtsstandes“ nicht aus. Gerichtsstand ist hierbei vielmehr der Bezirk, an dem die unerlaubte Handlung durch den Internet-Nutzer stattfand.
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04. September 2013

Penny vs. Pippi Langstrumpf

Pressemitteilung Nr. 127/2013 des BGH vom 18.07.2013, Az.: I ZR 52/12

Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

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04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

Mann, der eine rote Karte zeigt.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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04. September 2013

(Un-)Kollegiale Fotos von krankgeschriebenem Angestellten

Urteil des LArbG Mainz vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13 Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von einem vorgesetzten Kollegen zufällig bei einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit, wie hier beim Autowaschen, gesehen, dürfen zu Dokumentationszwecken Fotos von ihm gemacht werden. Zwar steht jedem das Recht am eigenen Bild selbst zu, doch überwiegt hier das Interesse des Arbeitgebers, eine möglicherweise nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufzudecken, zumal der Betroffene durch die Aufnahmen nur in seiner Sozialsphäre und gerade nicht in Privat- oder gar Intimsphäre tangiert wird.
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04. September 2013

Weitergeltung als Tarif

Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 189/11 a) Die Angemessenheit von nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 1 UrhWG als Tarife weitergeltenden Vergütungssätzen ist gerichtlich überprüfbar. b) Der Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG als Tarife weitergeltende Vergütungssätze eines beendeten Gesamtvertrages unangemessen sind. c) Die in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze gelten nach dessen Beendigung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ohne Abzug eines vereinbarten Gesamtvertragsnachlasses als Tarife weiter.
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23. August 2013

Verfassungsmäßigkeit des Antiterrordateigesetzes

Urteil des BVerfG vom 24.04.2013, Az.: 1 BvR 1215/07 1. Die Errichtung der Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die im Kern auf die Informationsanbahnung beschränkt ist und eine Nutzung der Daten zur operativen Aufgabenwahrnehmung nur in dringenden Ausnahmefällen vorsieht, ist in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar. 2. Regelungen, die den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste ermöglichen, unterliegen hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesteigerten verfassungsrechtlichen Anforderungen.
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