Inhalte mit dem Schlagwort „Medienrecht“
Rundfunkgebührenpflicht für PKW-Radio
Beschluss des OVG Lüneburg vom 06.03.2012, Az.: 4 LB 290/09
Schon eine geringe gewerbliche Nutzung des eigenen PKW befreit nicht von der Rundfunkgebührenpflicht eines Zweitgeräts im PKW. Dies könnte nur durch eine ausschließlich private Nutzung erfolgen.Einkauf Aktuell
Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 129/10
a) Das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, stellt insoweit, als es den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckt, eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Der in § 29 Abs. 2 WpÜG geregelte formale Beherrschungsbegriff kann nicht mit dem Begriff der Abhängigkeit im Sinne des § 17 AktG oder anderer Bestimmungen gleichgesetzt werden, die an die materielle Beherrschung anknüpfen.Blühende Landschaften
Auslegung und Anwendung des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG die innere Verbindung der
zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen (BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 Germania
3).
Axel-Springer-Verlag muss fiktive Lizenz zahlen
Haftung des Betreibers eines Informationsportals für fremde Inhalte
Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11
Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.Honorarbedingungen für freie Journalisten
Blogger kann auch für YouTube-Video haften
Ehefrau haftet nicht für Rechtsverletzungen des Ehemanns
Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die ihr Ehemann im Rahmen der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken begeht. Sofern sie von den Geschehnissen keine Kenntnis hatte, kommt weder eine Haftung als Täterin oder Teilnehmerin noch eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung oder des gefahrerhöhenden Verhaltens in Betracht.
Filmaufnahmen des DDR-Flüchtlings Peter Fechter nicht urheberrechtlich geschützt
Urteil des KG Berlin vom 28.03.2012, Az.: 24 U 81/11
Die Filmsequenzen, welche den missglückten Fluchtversuch des DDR-Bürgers Peter Fechter zeigen, stehen nicht unter dem Schutz des Urheberrechts. Bei den Sequenzen handelt es sich weder um ein Filmwerk noch um Lichtbildwerke. Die notwendige Schöpfungshöhe liegt nicht vor. Bei den Filmsequenzen handelt es sich lediglich um eine schematische Aneinanderreihung von Lichtbildern; auch wurden keine gestalterischen Einflussmöglichkeiten ergriffen. Selbiges gilt für das Vorliegen eines Lichtbildwerkes. Auch hier fehlt es an der nötigen Individualität und Gestaltungshöhe, welche bloße Lichtbilder von Lichtbildwerken unterscheiden. Bei einer Aufnahme mehrerer, quasi mechanisch fortlaufend geschossener Bilder, fehlt es an der bewussten gestalterischen Entscheidung für eine spezielle Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt.