Inhalte mit dem Schlagwort „Medienrecht“

28. Juli 2014

Zum Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.07.2014, Az.: 1 U 156/12

Wird in einem Artikel eine angebliche Äußerung eines Pressesprechers zur psychischen Verfassung eines Finanzbeamten erwähnt, so hat dieser Finanzbeamte keinen Anspruch auf Geldentschädigung wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht, wenn er in dem Artikel grundsätzlich positiv dargestellt wird und er zuvor seine Privatsphäre nach außen geöffnet und die öffentliche Berichterstattung gefördert hat.

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28. Juli 2014

Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung bei unwahrer Tatsachenbehauptung in Pressebericht

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2014, Az.: 16 U 179/13

Wird durch einen Zeitungsartikel der Eindruck erweckt, gegen eine Person werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei und des illegalen Mineralienhandels geführt, und erweist sich dies als unwahre Tatsachenbehauptung, besteht ein Anspruch auf Abdruck einer Richtigstellung. Wird die Person zudem abgebildet und ihr voller Name genannt, so handelt es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, die bei schuldhaftem Handeln außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auslöst.

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28. Juli 2014

Verwertbarkeit von privaten Videos bei Verkehrsunfällen

Urteil des AG München vom 06.06.2013, Az.: 343 C 4445/13

Privat angefertigte Filmaufnahmen im Straßenverkehr unterliegen bei der Verwertung im Rahmen von Unfällen nicht pauschal einem Verwertungsverbot. Erfolgt eine Aufnahme ohne einen bestimmten Zweck, sondern lediglich zu Dokumentationszwecken im privaten Interesse, ist eine Beeinträchtigung von Grundrechten Dritter nicht ersichtlich. Bei der Frage der Verwertbarkeit macht es keinen Unterschied, ob ein Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen oder bereits vorhandene Aufnahmen nun zielgerichtet verwertet werden.

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24. Juli 2014

Zur Beurteilung einer Äußerung in einer Presseveröffentlichung

Urteil des BGH vom 27.05.2014, Az.: VI ZR 153/13

Bei der Deutung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung ist die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.

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23. Juli 2014

Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Urteil des AG Hamburg vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Ein Vermieter von Ferienwohnungen haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über den Internetanschluss der Ferienwohnung durch Urlaubsgäste begangen wurden. Eine Haftung als Störer scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Vermieter die Gäste über die rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses belehrt hat und das Gäste-WLAN ordnungsgemäß gesichert war. Hierbei ist es nicht nötig, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Weiter kann sich der Vermieter auf das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access-Provider berufen.

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23. Juli 2014 Top-Urteil

Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher

Ein Bücherstabel über den Kopfhörer gespannt sind.
Urteil des OLG Hamm vom 15.05.2014, Az.: 22 U 60/13

Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.

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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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17. Juli 2014

Prominente müssen Berichterstattung über Kuss in einer Diskothek nicht hinnehmen

Urteil des OLG Köln vom 07.01.2014, Az.: 15 U 86/13

Eine Wort- und Bildberichterstattung über wilde Kussszenen zwischen Prominentenkindern in einer Diskothek stellt einen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar und darf nicht ohne deren Zustimmung erfolgen. In einer Abwägung zwischen der Privatsphäre und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das schutzwürdige Interesse der Betroffenen. Der überwiegend unterhaltende Zeitungsbeitrag und die Fotos stellen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Prominenten dar, die sich zwar in einem öffentlichen Raum befanden, jedoch nicht damit rechnen mussten, dass jede ihrer Handlungen einer unbegrenzten Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wird.

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15. Juli 2014

Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

Urteil des AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13

a) Streitwerte von über 10.000 € bei privatem Filesharing sind in der Regel unverhältnismäßig.

b) Als lizenzanaloger Schadensersatz für die Weiterverbreitung eines Musikalbums mit 15 Titeln, ist unter Berücksichtigung, dass der Rechteinhaber lediglich in Deutschland das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Musikwerk innehat, das Album durch den Nutzer nur einen einzigen Tag in einer Tauschbörse angeboten wurde und die normale Lizenzgebühr für den rechtmäßigen Download eines einzelnen Liedes lediglich 92 Cent beträgt, ein Betrag von ca. 300 Euro angemessen.

c) Ein Unterlassungsbegehren auf das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers und gerade nicht nur auf das gegenständliche Werk, führt zu einer gänzlich unbrauchbaren Abmahnleistung, die eine Erstattungspflicht für die Abmahnkosten entfallen lässt.

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14. Juli 2014

Google darf Sex-Fotos von Max Mosley nicht mehr verbreiten

Urteil des LG Hamburg vom 24.01.2014, Az.: 324 O 264/11

Google darf – zumindest im Bereich der Bundesrepublik Deutschland – keine Bilder mehr von Max Mosley anzeigen, die ihn bei sexuellen Handlungen abbilden. Ausschlaggebend dafür seien die besonderen Umstände:

Zum einen greifen die Bilder in besonderem Maße in dessen geschützte Intimsphäre. Allein damit ist kein zu verbreitender zulässiger Kontext denkbar.

Zum anderen ist Mosely in der Vergangenheit bereits gegen zahlreiche einzelne Personen vorgegangen, die diese Bilder nicht mehr zeigen dürfen. Allerdings ist ihm ein solches Vorgehen nicht weiter zumutbar, wenn die Bilder durch den Anbieter Google immer wieder neu verbreitet werden. Google ist, zumindest ab Kenntniserlangung einer bestehenden Rechtsverletzung dazu verpflichtet, entsprechende Ergebnisse zu filtern.

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