Zum Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Wird in einem Artikel eine angebliche Äußerung eines Pressesprechers zur psychischen Verfassung eines Finanzbeamten erwähnt, so hat dieser Finanzbeamte keinen Anspruch auf Geldentschädigung wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht, wenn er in dem Artikel grundsätzlich positiv dargestellt wird und er zuvor seine Privatsphäre nach außen geöffnet und die öffentliche Berichterstattung gefördert hat.