Inhalte mit dem Schlagwort „Medienrecht“

10. Juli 2014

Äußerungen der Justizministerin über einen Reporter waren zulässig

Beschluss des VG Hannover vom 04.06.2014, Az.: 1 B 7660/14

Nachdem im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen das Haus eines deutschen Politikers durchsucht worden war, äußerte sich die niedersächsische Justizministerin auf Anfragen der Opposition im Landtag zu einem Reporter, „der aus bislang ungeklärter Quelle von dem Durchsuchungstermin erfahren hatte, [sich] Zutritt zu dem betreffenden Grundstück verschafft und fotografische Aufnahmen gefertigt hatte.“ Dagegen wehrte sich dieser und dessen Verlag erfolglos mit einem Eilantrag. Zwar könne die Aussage bei isolierter Betrachtung missverstanden werden, jedoch überwiegt bei gebotener Einbeziehung des sprachlichen Kontextes der wertende Charakter. Darüber hinaus sah das Gericht bereits die Wiederholungsgefahr als nicht gegeben an.

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09. Juli 2014

Keine Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing über den Gästeinternetanschluss

Urteil des AG Koblenz vom 14.05.2014, Az.: 161 C 145/14

Ein Hotelbetreiber haftet grundsätzlich weder als Täter noch als Störer für über den Gästeinternetanschluss seines Hotels begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn er zumutbare Verhaltens- oder Prüfpflichten erfüllt. Diesen genügt er, wenn die WLAN-Verbindung des Routers mit einer WPA2-Verschlüsselung und einem regelmäßig wechselnden Passwort gesichert und er die Hotelgäste dahingehend belehrt, dass das widerrechtliche Down- und/oder Uploaden von urheberrechtlich geschützten Dateien verboten ist. Eine anlasslose Überwachung der Gäste oder des Hotelpersonals ist dem Hotelbetreiber nicht zumutbar.

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25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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24. Juni 2014

Unbefugte Verwendung eines Bildnisses zu Werbezwecken verletzt Persönlichkeitsrecht

Urteil des OLG Köln vom 05.11.2013, Az.: 15 U 44/13

Wird ein aus einem Spielfilm stammendes Szenenbild, auf dem eine bekannte Schauspielerin zu sehen ist, ohne Einwilligung auf Fernsehbildschirmen in einem Werbekatalog abgebildet, so verletzt dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts am eigenen Bild. Die Verwendung des Bildnisses ohne Einwilligung kann jedoch dann erlaubt sein, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist.

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18. Juni 2014

Urheberrechtlicher Schutz für Produktfotos

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.05.2014, Az.: 57 C 9057/13

Auch Produktfotos, die lediglich Gegenstände zeigen und reinen Informationscharakter aufweisen, genießen als Lichtbilder Urheberrechtsschutz gemäß § 72 Abs. 1 UrhG. Die widerrechtliche Nutzung von professionell angefertigten Fotos in eBay-Anzeigen rechtfertigt einen Schadensersatz in Höhe von 100 € je Foto.

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17. Juni 2014

Abruf von Beweisfotos bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Internet

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2014, Az.: OVG 12 S 23.14

Die durch eine Bußgeldstelle erschaffene Möglichkeit des Abrufs von Beweisfotos bei Ordnungswidrigkeiten durch den Verkehrssünder im Internet nach Eingabe von individuellen Zugangsdaten, ist zulässig. In der pauschalen Behauptung, dass sich Dritte möglicherweise unter Ausnutzung von Sicherheitslücken unbefugt Zugang zu den Beweisfotos verschaffen könnten, ist noch keine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Abgebildeten zu sehen.

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06. Juni 2014 Top-Urteil

„Das Recht auf Vergessenwerden“ – Google muss Links zu personenbezogenen Daten löschen

Eine Lupe gerichtet auf das Wort "Search" in bunten Buchstaben.
Urteil des EuGH vom 13.05.2014, Az.: C-131/12

Der Suchmaschinenbetreiber Google muss unter bestimmten Voraussetzungen Verlinkungen zu Webseiten Dritter löschen, auf denen sich personenbezogenen Daten befinden. Das Recht auf Löschung setzt keine Schädigung der Person durch die Ergebnisliste der Onlinesuche voraus, vielmehr ergibt dieses sich aus dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Diese überwiegen sowohl gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse Googles, als auch gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu der Information über die gesuchte Person. Nur unter besonderen Umständen kann ein Recht auf Löschung nicht bestehen, etwa wenn die Person eine des öffentlichen Lebens ist und ein überwiegendes Interesse der breiten Öffentlichkeit an den betreffenden Informationen besteht.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

BearShare

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

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02. Juni 2014

Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2012, Az.: 308 O 388/12

Die Veröffentlichung von Interview-Fragen auf einer Webseite ohne Zustimmung des Berechtigten kann einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von fremden Urheberrechten begründen. Auch Interview-Fragen können als Sprachwerke unter urheberrechtlichem Schutz stehen.

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