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15. April 2015

Presse hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils

Presse auf Würfeln abgebildet mit Zeitungen im Hintergrund
Beschluss des Thüringer OVG vom 13.03.2015; Az.: 1 EO 128/15

Medienvertreter haben weder einen Anspruch auf die Herausgabe eines Strafurteils, welches noch nicht rechtskräftig ist, noch auf die Überlassung einer anonymisierten Urteilskopie, da das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Gerichte gelte, soweit Informationen aus den Verfahrensakten betroffen seien.

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