Inhalte mit dem Schlagwort „medizinische Dienstleistungen“

29. August 2022

Ähnlichkeit zwischen medizinischer Dienstleistung und der Vermittlung dieser

Zahnärztin behandelt Patienten
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.08.2022, Az.: 6 U 199/21

Ein Kieferorthopäde klagte gegen eine Vermittlerin für in der Türkei zu erbringende zahnmedizinische Dienstleistungen Dritter, da letztere die vom Kläger eingetragene Marke „beautysmile“ ohne Einverständnis nutzte. Das Gericht stellte fest, dass zwischen der Marke des Klägers und dem von der Beklagten verwendeten Zeichen Verwechslungsgefahr i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG bestehe. Es fehle nicht an einer Ähnlichkeit zwischen medizinischen Dienstleistungen und der Vermittlung von diesen, denn aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise erscheint es möglich, dass ein Kieferorthopäde in Deutschland auch als kostengünstigere Variante entsprechende Dienstleistungen im Ausland vermittelt.

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26. August 2011

„femicare“ vs. „FEMICUR“

Beschluss des BPatG vom 08.08.2011, Az.: 30 W (pat) 46/10

Im Arzneimittelbereich besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "femicare" und  "FEMICUR", auch wenn die Bestandteile „femi“ und „CUR“ beschreibenden Charakter besitzen.
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