Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von Ping-Anrufen als Betrug

Das Anklingeln von Mobiltelefonen in der Absicht, kostenspielige Rückrufe über Mehrtwertdienstenummern zu provozieren, ist als Betrug strafbar. Der BGH bestätigt in seinem rechtskräftigen Urteil das LG Osnabrück (wir berichteten) in dieser Einschätzung.