Inhalte mit dem Schlagwort „Mehrwertdienste“

17. Juni 2013

Warteschleifen bei Sonderrufnummern ab 1. Juni 2013 kostenlos

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 28.05.2013 Seit Anfang diesen Monats sind die endgültigen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft getreten. Warteschleifen müssen für Anrufer von Sonderrufnummern (z.B. 0180er- oder 0900-Rufnummern) von nun an grundsätzlich kostenfrei sein. Weiter muss dem Anrufer zu Beginn des Anrufs mitgeteilt werden, dass das Telefonat entweder über einen Festpreis abgerechnet wird oder dass eine evtl. folgende Warteschleife kostenlos ist und erst danach Kosten anfallen.
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07. August 2012

Pflichten eines Anschlussinhabers

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: III ZR 71/12 Der Anschlussinhaber muss alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu unterbinden. Unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten, das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet, dem Kunden einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dies schließt die Nutzung entsprechender Computerprogramme ein, die ein solches abweichendes Verhalten erkennen.
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26. Juli 2012

Die Masche mit den Billig-Nummern der Deutschen Telekom

Urteil des AG Kempten vom 25.05.2011, Az.: 1 C 542/11 Ein Internet-by-call Anbieter kann sich nicht auf höhere Gebühren berufen, sofern der Vertrag durch eine "Locknummer" zustande gekommen ist, deren Preise nur für kurze Zeit gelten sollen. Es kommt dabei gar kein gültiger Tarifvertrag zu Stande, da es an der Dauerhaftigkeit eines solchen fehlt. Der Anbieter muss auf die sich ändernden Gebühren explizit hinweisen und jeweils einen neuen Einzelvertrag abschließen. Die versteckte Gebührenänderung hingegen stellt einen Betrug dar, weswegen der Vertrag nichtig ist.
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25. Mai 2012

Inkrafttreten der Preisangabepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen nicht vor dem 01. August 2012

Beschluss des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12

1. Das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes kann es rechtfertigen, eine einstweilige Anordnung gegen ein vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz schon vor dessen Verkündung zu erlassen. 2. Jedenfalls vor dem Zustandekommen des Gesetzes nach Art. 78 GG dürfen von einem Unternehmen im Regelfall keine schwer rückgängig zu machenden Umstrukturierungen oder umfangreichen Investitionen im Hinblick auf beabsichtigte neue gesetzliche Anforderungen an die Berufsausübung erwartet werden; ob eine gesetzliche Übergangsfrist erforderlich ist, muss deshalb grundsätzlich ohne Rücksicht auf einen solchen Vorlauf entschieden werden.
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21. November 2011

MultiMedia und Recht: 1800 vermeintliche Anrufe während dem Lenken eines Linienbusses

MultiMedia und Recht, Ausgabe 11/2011 Das von Herrn Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. am 16.08.2011 vor dem AG Dachau erstrittene Urteil (Az.: 2 C 1423/10) ist in der Zeitschrift „MultiMedia und Recht“ - Ausgabe 11/2011 - erschienen. Dieselbe Entscheidung wurde bereits als Entscheidung der Woche in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) - Ausgabe 42/2011 - veröffentlicht.
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02. November 2011

Dreijährige Abschaltung einer Auskunftsnummer nach wiederholtem Wettbewerbsverstoß verfassungskonform

Beschluss des BVerfG vom 24.08.2011, Az.: 1 BvR 1611/11

Verhängt die Bundesnetzagentur über eine Auskunftsnummer eine dreijährige Abschaltung, weil es wiederholt zu Wettbewerbsverstößen kam und dem nicht abgeholfen wurde, stellt dies einen verhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Dieser ist selbst dann angemessen, wenn die wirtschaftliche Existenz des Anbieters gefährdet wird, da es lediglich die Konsequenz des wettbewerbswidrigen Handelns ist und das Verbraucherinteresse überwiegt.
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07. Oktober 2011

„iMOVE“ vs. „IMOVIE“

Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 26 W (pat) 109/10 Zwischen den Marken „iMOVE“ und „IMOVIE“ besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Auch wenn sich identische oder hochgradig ähnliche Waren gegenüber stehen, besteht keine begriffliche Verwechslungsgefahr. Während die Bezeichnung „IMOVIE“ auf einen im Internet abrufbaren Film hinweist, steht die Bezeichnung „iMOVE“ für eine Bewegung durch das Internet.
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18. August 2011 Top-Urteil

1800 vermeintliche Anrufe während dem Lenken eines Linienbusses – Einzelverbindungsnachweis gerade kein Beweis

Busfahrer im blauen Hemd sitzt hinter dem Steuer und hat das Lenkrad in der Hand.
Urteil des AG Dachau vom 16.08.2011, Az.: 2 C 1423/10

Über 1800 Mal soll ein von uns vertretener Mandant eine 0137-Mehrwertdienste-Nummer angewählt haben. Die Telekom stellte diesem daraufhin einen vierstelligen Betrag in Rechnung. Die Telekom stützte sich dabei auf ein Prüfprotokoll und auch auf einen verkürzten Einzelverbindungsnachweis aus dem hervorging, dass unser Mandant teilweise im Sekundentakt eine 0137-Rufnummer angerufen haben soll. Das kuriose dabei: Unser Mandant ist Linienbusfahrer und soll die Anrufe während der Fahrt getätigt haben, teilweise über 80 Anrufe während einer Zeitspanne von ca. 10 Minuten.

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16. Februar 2011

Abschaltung eines Mehrwertdienstes wegen zu langer Preisansage

Pressemitteilung des VG Köln vom 14.02.2011, Az.: 1 L 1908/10

Die Abschaltung einer Auskunftsnummer durch die Bundesnetzagentur, unter der ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice für 1,99 EUR pro Minute angeboten wird und bei der die Preisansage 1:47 Minuten dauert, ist rechtmäßig. Dem Anrufer entstehen durch die lange Preisansage unzulässig hohe Kosten. Eine entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.
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