Inhalte mit dem Schlagwort „Mehrwertdienste“
Pflichten eines Anschlussinhabers
Die Masche mit den Billig-Nummern der Deutschen Telekom
Inkrafttreten der Preisangabepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen nicht vor dem 01. August 2012
Beschluss des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12
1. Das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes kann es rechtfertigen, eine einstweilige Anordnung gegen ein vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz schon vor dessen Verkündung zu erlassen. 2. Jedenfalls vor dem Zustandekommen des Gesetzes nach Art. 78 GG dürfen von einem Unternehmen im Regelfall keine schwer rückgängig zu machenden Umstrukturierungen oder umfangreichen Investitionen im Hinblick auf beabsichtigte neue gesetzliche Anforderungen an die Berufsausübung erwartet werden; ob eine gesetzliche Übergangsfrist erforderlich ist, muss deshalb grundsätzlich ohne Rücksicht auf einen solchen Vorlauf entschieden werden.MultiMedia und Recht: 1800 vermeintliche Anrufe während dem Lenken eines Linienbusses

Dreijährige Abschaltung einer Auskunftsnummer nach wiederholtem Wettbewerbsverstoß verfassungskonform
Beschluss des BVerfG vom 24.08.2011, Az.: 1 BvR 1611/11
Verhängt die Bundesnetzagentur über eine Auskunftsnummer eine dreijährige Abschaltung, weil es wiederholt zu Wettbewerbsverstößen kam und dem nicht abgeholfen wurde, stellt dies einen verhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Dieser ist selbst dann angemessen, wenn die wirtschaftliche Existenz des Anbieters gefährdet wird, da es lediglich die Konsequenz des wettbewerbswidrigen Handelns ist und das Verbraucherinteresse überwiegt.„iMOVE“ vs. „IMOVIE“
Gratis-Online-Spiele sind nicht immer gratis oder Gladiatus animiert Kinder ihre Eltern zu bestehlen!
1800 vermeintliche Anrufe während dem Lenken eines Linienbusses – Einzelverbindungsnachweis gerade kein Beweis

Über 1800 Mal soll ein von uns vertretener Mandant eine 0137-Mehrwertdienste-Nummer angewählt haben. Die Telekom stellte diesem daraufhin einen vierstelligen Betrag in Rechnung. Die Telekom stützte sich dabei auf ein Prüfprotokoll und auch auf einen verkürzten Einzelverbindungsnachweis aus dem hervorging, dass unser Mandant teilweise im Sekundentakt eine 0137-Rufnummer angerufen haben soll. Das kuriose dabei: Unser Mandant ist Linienbusfahrer und soll die Anrufe während der Fahrt getätigt haben, teilweise über 80 Anrufe während einer Zeitspanne von ca. 10 Minuten.
Abschaltung eines Mehrwertdienstes wegen zu langer Preisansage
Pressemitteilung des VG Köln vom 14.02.2011, Az.: 1 L 1908/10
Die Abschaltung einer Auskunftsnummer durch die Bundesnetzagentur, unter der ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice für 1,99 EUR pro Minute angeboten wird und bei der die Preisansage 1:47 Minuten dauert, ist rechtmäßig. Dem Anrufer entstehen durch die lange Preisansage unzulässig hohe Kosten. Eine entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.