Popcorn und Nachos zum ermäßigten Umsatzsteuersatz
Pressemitteilung des BFH Nr. 84 vom 19.10.2011 zum Urteil von 30.06.2011, Az.: V R 3/07 Der durch den Kinobetreiber erfolgte Verkauf von erwärmtem Popcorn und Nachos unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.
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