Umtausch in „Bitcoins“ unterliegt nicht der Mehrwertsteuerpflicht
Umsätze, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung "Bitcoin" und umgekehrt bestehen, und dabei gegen Bezahlung eines Betrags ausgeführt werden, der sich aus der Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis der Währung ergibt, stellen gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie dar. Derartige Dienstleistungen stellen nach Auslegung der Richtlinie von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze dar.