Online-Bewertungen nur mit einem leistungsbezogenen, geschäftlichen Kontakt zulässig
Eine Bewertung einer Leistung auf einer Online-Plattform ist nur dann wirksam, wenn auch ein leistungsbezogener, tatsächlicher Kontakt stattgefunden hat. Durch die Bewertungen soll eine Markttransparenz gegeben sein und dem Leser die Möglichkeit gegeben werden, sich eine Meinung über die Leistung zu bilden. Es muss also davon ausgegangen werden, dass der Bewerter selbst die Leistung in Anspruch genommen hat. Wenn ein solcher leistungsbezogener, geschäftlicher Kontakt nicht vorlag, ist die Bewertung rechtswidrig, da sie die Leistung des Bewerteten unzulässig herabsetzt.