Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsäußerung“

28. April 2014

CCCP auf T-Shirts keine markenmäßige Benutzung

Urteil des OLG Hamburg vom 10.04.2008, Az.: 3 U 280/06

Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf Textilien (hier: "CCCP" mit vorangestelltem "Hammer und Sichel"-Symbol) stellt keine markenmäßige Verwendung dar, wenn diese Zeichen jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten, sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr den Wandel zu einem markenmäßigen Herkunftshinweis erkennt und somit weiß, dass das Zeichen ursprünglich keine Marke war. Ein solcher Aufdruck kann zudem ein Fall der Meinungskundgabe im Sinne von Art. 5 GG sein, so dass auch unter diesem Aspekt im Rahmen einer Abwägung, eine Markenverletzung zu verneinen ist.

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30. Oktober 2013

Zum Löschungsanspruch negativer Kritiken eines Ärztebewertungsportal

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.04.2013, Az.: 5 O 141/12

1. Anonyme Bewertungen von Ärzten auf dafür eingerichteten Websites sind grundsätzlich zulässig. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen hierbei das Interesse eines Arztes - oder wie hier einer Hebamme - auf informationelle Selbstbestimmung.

2.  Der Betreiber der Seite macht sich die Inhalte nicht zu Eigen, sondern dient lediglich als Hoster, weshalb er nur als Störer haften würde.

3.  Eine derartige Streitigkeit kann durch Einzelrichter entschieden werden.
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28. Oktober 2013

Bezeichnung eines Hotels als „Hühnerstall“ stellt zulässige Meinungsäußerung dar

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.09.2013, Az.: 4 U 88/13 Der Betreiber eines Hotels hat keinen Anspruch gegenüber einer Hotelbewertungsplattform, eine Bewertung seines Hotels als „Hühnerstall“ zu löschen. Die Bezeichnung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die insbesondere die Grenze zur Schmähkritik nicht annähernd erreicht. Zum einen wird mit der Bezeichnung das Stilmittel der Satire im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels („Landhotel Hühnerhof“) angewandt, zum anderen verbindet man mit dem Begriff lediglich Unordnung - nicht zwingend aber Dreck und Schmutz.
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04. September 2013

Warnungen einer Versicherung vor Vertragsaufkäufen durch Dritte sind wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

Urteil des OLG München vom 06.06.2013, Az.: 29 U 4911/12 Ein Schreiben einer Versicherung als Warnung an Kunden, die ihren Versicherungsvertrag weiterveräußern möchten, ist zulässig. Allerdings muss es sich bei dieser Mitteilung um eine reine Meinungsäußerung handeln und die Versicherung darf keine unwahren Tatsachen verbreiteten. Dem Kunden muss deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei allein um einen Aufruf zur Überprüfung des Angebots handele.
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11. Februar 2013

Türkische Internetzensur wird von EGMR als Menschenrechtsverstoß scharf verurteilt

Pressemitteilung des EGMR vom 18.12.2012, Az.: ECHR 458 (2012) Nachdem über eine von Google Sites gehostete Internetseite vermeintlich verunglimpfende Inhalte über den türkischen Staatsgründer Atatürk veröffentlicht worden waren, wurde diese von türkischen Behörden gesperrt. Darüber hinaus erwirkte die türkische Telekommunikationsbehörde TIB bei Gericht eine komplette Blockade von Google Sites. Damit waren allen dort gehosteten Seiten unerreichbar, so auch die von Ahmet Yildirim. Dieser nutzte seine Website unter anderem zur Publikation wissenschaftlicher Arbeiten und klagte gegen die Sperre.
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22. August 2012

Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook ohne Folgen

Urteil des ArbG Bochum vom 09.02.2012, Az.: 3 Ca 1203/11

Formalbeleidigungen innerhalb eines Dialogs auf dem Facebook-Profil eines Arbeitnehmers können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, sofern der Dialog nur für einen überschaubaren Kreis von Personen bzw. Freunden zugänglich ist. Aufgrund des technischen Wandels ersetzt ein Chat im Internet immer häufiger das persönlich gesprochene Wort, wodurch es sich noch um ein vertrauliches „Gespräch“ handeln kann.

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22. September 2010

Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung von Milch als „Gen-Milch“ mangels Aussicht auf Erfolg unzulässig

Beschluss des BVerfG vom 08.09.2010, Az.: 1 BvR 1890/08 Ein Verein zum Schutz der Umwelt und Verbraucher darf nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Produkte eines Herstellers von Molkereiprodukten als „Gen-Milch“ bezeichnen, wenn die Milchkühe auch gentechnisch verändertes Futter bekommen. Der Begriff sei als Schlagwort substanzarm. Seine Verwendung stelle daher keine konkrete Tatsachenbehauptung dar, die Fehlvorstellungen stützen würde, und sei folglich von der Meinungsfreiheit geschützt.
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04. Mai 2010

„Nie, nie, nie wieder!…“ als Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09

Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
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08. Dezember 2009

Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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