Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsäußerung“

23. September 2009

Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

Pressemitteilung des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auch dann vorgehen, wenn die kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews getätigt werden. Im vorliegenden Fall ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer unsauberen Arbeitsweise bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei.

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18. September 2009

Negative Meinungsäußerung im Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Hannover vom 13.05.2009, Az.: 6 O 102/08

Der Bewertungskommentar "Handy als "NEU" angeboten - Handy+Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" auf der Plattform eBay stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Die Aussage ist durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Zudem wird ein rechtlicher Fachbegriff verwendet, um die Rechtsauffassung und somit Meinungsäußerung auszudrücken. Der negative Bewertungskommentar ist von der Beurteilung der Situation des Bewertenden abhängig.
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18. September 2009

Das Recht der freien Meinungsäußerung

Beschluss des LG Berlin vom 03.09.2009, Az.: 27 O 814/09 Äußerungen, die eine rechtliche Beurteilung wie beispielsweise "betrügen" beinhalten, stellen eine zulässige Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG dar. Folglich wird der Betroffene dadurch auch nicht in seinem allgemeinen Personlichkeitsrecht verletzt, sodass die hier begehrte einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieser Äußerung als unbegründet abgewiesen werden musste.
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03. September 2009

Keine anprangernde Veröffentlichung eines Urteils

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 7 W 56/07

Bei der Verbreitung eines bestimmten Urteils treffen hier zwei widerstreitende Positionen aufeinander, das Recht auf freie Meinungsäußerung des Antragsgegners und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Äußerungen des Antragsgegners zum Umgang des Antragstellers mit Kritik stellt keine für die Öffentlichkeit erhebliche Information dar. Die Veröffentlichung dient allein der Anprangerung des Antragstellers.
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24. August 2009

Von nichtadeligen Namensträgern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2009, Az.: 16 U 21/09

Die Formulierung "nichtadeliger Namensträger" bezeichnet eine Person, die nicht adeliger Herkunft ist bzw. die den Namen nicht durch eheliche Geburt erworben hat. Wird die Bezeichnung in der Berichterstattung über eine Person verwendet, die inzwischen einen adeligen Namen führt, ist das keine Bloßstellung, sondern sachliche Kritik im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
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06. Juli 2009

Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot

Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09

Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.

Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.

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23. März 2009

Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

Urteil des BGH vom 03.02.2009, Az.: VI ZR 36/07 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung der Ermittlung des vollständigen Aussagegehalts. Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.
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19. März 2009

Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2009, Az.: 16 U 170/08, 16 U 152/08 Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sich die Richtigkeit der Gesamtbehauptung durch eine Beweiserhebung klären läßt, es sich also um beweisbare Vorgänge handelt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Inhalt durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich.
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