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Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsäußerung“
23. September 2009 Pressemitteilung des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08
Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auch dann vorgehen, wenn die kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews getätigt werden. Im vorliegenden Fall ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer unsauberen Arbeitsweise bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei.
Weiterlesen 18. September 2009 Urteil des LG Hannover vom 13.05.2009, Az.: 6 O 102/08
Der Bewertungskommentar "Handy als "NEU" angeboten - Handy+Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" auf der Plattform eBay stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Die Aussage ist durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Zudem wird ein rechtlicher Fachbegriff verwendet, um die Rechtsauffassung und somit Meinungsäußerung auszudrücken. Der negative Bewertungskommentar ist von der Beurteilung der Situation des Bewertenden abhängig.
Weiterlesen 18. September 2009 Beschluss des LG Berlin vom 03.09.2009, Az.: 27 O 814/09 Äußerungen, die eine rechtliche Beurteilung wie beispielsweise "betrügen" beinhalten, stellen eine zulässige Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG dar. Folglich wird der Betroffene dadurch auch nicht in seinem allgemeinen Personlichkeitsrecht verletzt, sodass die hier begehrte einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieser Äußerung als unbegründet abgewiesen werden musste.
Weiterlesen 03. September 2009 Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 7 W 56/07
Bei der Verbreitung eines bestimmten Urteils treffen hier zwei widerstreitende Positionen aufeinander, das Recht auf freie Meinungsäußerung des Antragsgegners und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Äußerungen des Antragsgegners zum Umgang des Antragstellers mit Kritik stellt keine für die Öffentlichkeit erhebliche Information dar. Die Veröffentlichung dient allein der Anprangerung des Antragstellers.
Weiterlesen 24. August 2009 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2009, Az.: 16 U 21/09
Die Formulierung "nichtadeliger Namensträger" bezeichnet eine Person, die nicht adeliger Herkunft ist bzw. die den Namen nicht durch eheliche Geburt erworben hat. Wird die Bezeichnung in der Berichterstattung über eine Person verwendet, die inzwischen einen adeligen Namen führt, ist das keine Bloßstellung, sondern sachliche Kritik im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
Weiterlesen 06. Juli 2009 Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09
Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.
Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.
Weiterlesen 23. März 2009 Urteil des BGH vom 03.02.2009, Az.: VI ZR 36/07 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung der Ermittlung des vollständigen Aussagegehalts. Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.
Weiterlesen 19. März 2009 Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2009, Az.: 16 U 170/08, 16 U 152/08 Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sich die Richtigkeit der Gesamtbehauptung durch eine Beweiserhebung klären läßt, es sich also um beweisbare Vorgänge handelt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Inhalt durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich.
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