Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“

06. Juli 2009

Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot

Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09

Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.

Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.

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01. Juli 2009

Der „durchgeknallte Staatsanwalt“ – Beleidigung oder zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit

Beschluss des BVerfG vom 12.05.2009, Az.: 1 BvR 2272/04

Wird von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung Gebrauch gemacht, sondern will der Äußernde in erster Linie zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, dann sind Auswirkungen seiner Äußerungen auf den Rechtskreis Dritter zwar unvermeidliche Folge, nicht aber eigentliches Ziel der Äußerung. In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss daher auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte.

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24. Juni 2009

Spickmich.de – BGH zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

Pressemitteilung Nr. 137/09 des BGH zum Urteil vom 23.06.2009, Az.: VI ZR 196/08

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Lehrerbewertungen im Internet auf der Webseite spickmich.de zulässig sind. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Auch, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, ändert nichts an der Zulässigkeit, weil die Meinungsfreiheit grundsätzlich das Recht umfasst, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

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15. April 2009

Verletzungsort bei einer Äußerung

Urteil des LG Köln vom 20.03.2009, Az.: 28 O 59/09

Bei einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung richtet sich das zuständige Gericht nach dem Verbreitungsort. Gerade wenn lokale Fernseh- oder Radiosender ihre Inhalte zielgerichtet über das Internet verbreiten, ergibt sich die Zuständigkeit überall dort, wo diese bestimmungsgemäß abrufbar sind. Eine Einschränkung kann nicht wegen der subjektiven Unkenntnis des Äußernden gemacht werden.
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15. April 2009

IM-Foto im Internet

Pressemitteilung 19/2009 des LG München I zum Urteil vom 15.04.2009, Az.: 9 O 1277/09 Die Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Ermittlung der geschichtlichen Wahrheit, wie sie unabdingbare Voraussetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind, würden in nicht hinnehmbarem Maße zurückgedrängt, wenn über historische und geschichtlich bedeutsame Ereignisse nicht voll umfänglich berichtet werden dürfte. Dies schließt die Veröffentlichung von Bildern und – soweit Personen sprichwörtlich Geschichte machen – Bildnissen mit ein.
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23. März 2009

Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

Urteil des BGH vom 03.02.2009, Az.: VI ZR 36/07 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung der Ermittlung des vollständigen Aussagegehalts. Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.
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19. März 2009

Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2009, Az.: 16 U 170/08, 16 U 152/08 Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sich die Richtigkeit der Gesamtbehauptung durch eine Beweiserhebung klären läßt, es sich also um beweisbare Vorgänge handelt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Inhalt durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich.
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10. Februar 2009

Teile einer komplexen Äußerung als üble Nachrede

Urteil des BGH vom 02.12.2008, Az.: VI ZR 219/06

Aus einer komplexen Äußerung dürfen nicht einzelne Sätze mit tatsächlichem Gehalt abgetrennt und als üble Nachrede verboten werden, obwohl diesen Sätzen an sich ein solcher Inhalt nicht beigelegt werden kann und die Meldung des Presseorgans im Übrigen nicht angegriffen ist.
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22. Oktober 2008

Meinungsäußerung eines Publizisten über Person

Urteil des LG Köln vom 03.09.2008, Az.: 28 O 366/08 Die Äußerung eines Publizisten über eine andere, in den Medien präsente Person als antisemitisch, stellt im vorliegenden Rahmen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art.2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, dar, und ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.
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02. Oktober 2008

„Terroristentochter“

Urteil des BGH vom 05.12.2006, Az.: VI ZR 45/05 Die Bezeichnung "Terroristentochter" kann im konkreten Kontext eines Presseartikels zulässig sein.
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