Persönlichkeitsrechtsverletzung bei behaupteter Vaterschaft
Wird das Bild eines Mannes mit dem Zusatz, er wäre der Vater eines bestimmten Kindes, auf verschiedenen Plattformen Sozialer Medien verbreitet, handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Dementsprechend verletzt diese Äußerung das Persönlichkeitsrecht, wenn sie unwahr ist. Eine Geldentschädigung kommt jedoch nicht in Betracht, da die Beeinträchtigung befriedigend auf andere Weise ausgeglichen werden, nämlich durch Unterlassung und Widerruf.