Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“

27. Dezember 2016

Persönlichkeitsrechtsverletzung bei behaupteter Vaterschaft

Bausteine mit Einzelbuchstaben ergeben zusammenn das Wort "PRIVAT". Darüber ist ein geschlossenes Vorhängeschloss
Urteil des AG München vom 21.07.2016, Az.: 161 C 31397/15

Wird das Bild eines Mannes mit dem Zusatz, er wäre der Vater eines bestimmten Kindes, auf verschiedenen Plattformen Sozialer Medien verbreitet, handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Dementsprechend verletzt diese Äußerung das Persönlichkeitsrecht, wenn sie unwahr ist. Eine Geldentschädigung kommt jedoch nicht in Betracht, da die Beeinträchtigung befriedigend auf andere Weise ausgeglichen werden, nämlich durch Unterlassung und Widerruf.

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28. November 2016

Keine unlautere Herabsetzung durch kritischen Blog-Beitrag

Softwarelizenz mit CD
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016, Az.: 20 U 117/15

Ein Blog-Posting auf dem gewerblichen Internetauftritt eines Mitbewerbers, welcher vor möglichen Rechtsrisiken beim Kauf von aufgespaltenen Volumen-Lizenzen warnt, stellt keine wettbewerbswidrige Herabsetzung des betroffenen Unternehmens dar. Zwar sei die Behauptung eines mit dem Kauf solcher Lizenzen verbundenen rechtlichen Risikos grundsätzlich als Herabsetzung einzuordnen, diese ist jedoch nicht als unlauter im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 3 UWG anzusehen, da es sich bei dem Beitrag um die Darstellung einer persönlichen Rechtsansicht handelt, welche vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I GG gedeckt ist.

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14. Oktober 2016

Zur Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Fernsehpädagogin

Ein Mädchen mit blonden, zu Zöpfen gebundenen Haaren und ein Junge mit braunen kurzen Harren brüllen sich gegenseitig an
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 423/12

Unwahre Tatsachenbehauptungen über eine Pädagogin als Protagonistin einer Fernsehsendung stellen eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Stützt sich das „Wissen“ darüber zudem lediglich auf Angaben weniger, sich immer wieder widersprechender Zeugen und wurde die Unrichtigkeit der Aussagen nicht genauer recherchiert, obwohl dies möglich gewesen wäre, so sind diese Behauptungen unzulässig.

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14. Oktober 2016

Veröffentlichung des Geburtsjahres im Internet zulässig

Schriftzug Privat auf Computer-Tastatur
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 30.09.2015, Az.: 142 C 30130/14

Wenn von einer in der Öffentlichkeit bekannten Dokumentarfilm-Produzentin das Geburtsjahr im Internet veröffentlich wird, kann sich die Betroffene nicht mit Erfolg auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Daraus folgt zwar grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und welche Informationen über die eigene Person veröffentlich werden. Bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit muss dieses Recht aber regelmäßig hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurücktreten, wenn die Betroffene dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

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15. September 2016

Kollektivbeleidigung „all cops are bastards“ kann durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein

Polizist im Fußballstadion
Beschluss des BVerfG vom 17.05.2016, Az.: 1 BvR 257/14

Ein Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung (hier: der Aufdruck „ACAB“ als Abkürzung für den Satz „all cops are bastards“) stellt bei unzureichender Beziehung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe (hier: im Stadion eingesetzte Polizeikräfte) eine Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit dar.

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17. August 2016

Kritische wahre Online-Bewertungen von Firmen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Mann gibt Bewertung zu Service und Zufriedenheit ab, grüne Häkchen
Beschluss des BVerfG vom 29.06.2016, Az.: 1 BvR 3487/14

Eine negative Bewertung eines Unternehmens auf einem Online-Bewertungsportal verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung über Vorgänge aus der Sozialsphäre handelt, die keinen Persönlichkeitsschaden erwarten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht. Auch die namentliche Nennung der Firma ist dabei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein öffentliches Informationsinteresse zu bejahen ist, so dass vorliegend das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungsfreiheit zurücktritt.

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24. Juni 2016 Top-Urteil

Zulässigkeit von Meinungsäußerungen bei bestehenden Wettbewerbsverhältnissen

Meinungsfreiheit Straßenschild
Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 219/13

Zielt eine Meinungsäußerung auf einen Mitbewerber ab und dient zugleich einem wettbewerbsrechtlichen Zweck, so unterliegt sie strengeren Zulässigkeitsanforderungen, als nach allgemein bekannten Grundsätzen. Auch Äußerungen, die noch nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik übersteigen, können wettbewerbsrechtlich eine unzulässige Herabsetzung des Konkurrenten darstellen.

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01. Juni 2016

Arztbewertung kann zulässige Meinungsäußerung darstellen

Stethoskop liegt auf Tastatur
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2015, Az.: 16 W 29/15

Werden auf einem Ärztebewertungsportal die subjektiven Erfahrungen eines Nutzers mit dem behandelnden Arzt veröffentlicht ("Eine solche Behandlung schadet und gefährdet nicht nur den einzelnen, das Vertrauen in den Berufsstand der gesamte Ärzteschaft wird untergraben"), so stellt dies eine zulässige Meinungsäußerung seitens des Patienten dar. Unabhängig von der Zulässigkeit einer Bewertung haftet der Betreiber eines Internetbewertungsportals für einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Eintrag erst dann, wenn er davon Kenntnis erlangt hat. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich künftiger Verstöße besteht insbesondere dann nicht, wenn der beanstandete Beitrag ohnehin bereits entfernt wurde.

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30. Mai 2016

Zur Zulässigkeit negativer Äußerungen über einen Bürgermeister

Ortsschild mit Meinungsfreiheit und Schmähung
Urteil des OLG Brandenburg vom 11.04.2016, Az.: 1 U 13/15

Die Zulässigkeit von auf einer Internetplattform getätigten, negativen Äußerungen bezüglich eines Bürgermeisters hängt vom jeweiligen Wertgehalt der Aussagen ab. Stellt die Aussage eine Tatsachenbehauptung dar, die dem tatsächlichen Geschehen entspricht, so ist sie zulässig. Eine Meinungsäußerung ist dagegen nur zulässig soweit sie keine Schmähkritik darstellt. Auch überspitzte Kritik kann somit in einer mit Schärfe zu führenden politischen Auseinandersetzung noch zulässig sein, soweit die Grenze zur bewussten Herabsetzung des Betroffenen noch nicht überschritten ist.

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30. Mai 2016

Emotionale Äußerungen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Frau schreit in ein rot-weißes Megafon
Beschluss des BVerfG vom 10.03.2016, Az.: 1 BvR 2844/13

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt als individuelles Freiheitsrecht auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert zu bewerten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Äußerung als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangen, gleichfalls emotionalen Angriff auf die Ehre erfolgt ist.

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