Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“

20. April 2016

Zwanziger-Aussage gegenüber Katar als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ von Meinungsfreiheit gedeckt

Fußball auf Fußballfeld
Pressemitteilung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 19.04.2016, Az.: 6 O 226/15

Die Qatar Football Association, offizieller Fußballverband des Staates Katar, kann nicht von Dr. Theo Zwanziger, dem früheren Mitglied des Exekutivkomitees der FIFA, die Unterlassung der Aussage „Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist.“ verlangen. Diese Bezeichnung ist noch von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt und stelle keine Schmähkritik dar.

Die Äußerung übt Kritik an der Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung für die Fußballweltmeisterschaft 2022 und sollte keinen öffentlichen Angriff auf die Qatar Football Association darstellen. Der Zweck dieser Meinungsäußerung überwiege den Ehrenschutz des Fußballverbandes von Katar.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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16. Februar 2016

„Teilen“-Funktion dient lediglich Verbreitung eines Postings

Hand hält Zettel mit Aufschrift "Just Share!"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.11.2015, Az.: 16 U 64/15

Die bei Facebook verfügbare, sogenannte „Teilen“-Funktion bietet den Nutzern der Social-Media-Plattform die Möglichkeit, auf private Beiträge anderer Nutzer aufmerksam zu machen. Dabei macht sich der jeweilige Nutzer einen Post durch Teilen nur dann zu eigen, wenn er sich mit der geteilten Aussage identifiziert und sie so in seinen Gedankengang einfügt, dass sie als seine eigene erscheint. Ist dies nicht der Fall, so erschöpft sich der Zweck des Teilens lediglich in der Verbreitung des Postings.

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13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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11. August 2015

„Rabauken-Jäger“ als strafbare Beleidigung

Jäger mit Flinte über den Schultern
Urteil des AG Pasewalk vom 20.05.2015, Az.: 711 Js 10447/14

Bezeichnet ein Redakteur einen Waidmann als „Rabauken-Jäger“, so stellt diese Äußerung dann eine ehrverletzende Kränkung dar, wenn der Geschädigte durch die Berichterstattung identifizierbar ist und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Dabei ist unerheblich, ob der Jäger durch namentliche Nennung oder durch die Wiedergabe von Teilinformationen wie Wohnort, Berufstätigkeit und Einzelheiten aus dem Lebenslauf erkennbar wird.

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06. August 2015

SWR darf heimlich aufgenommene Filmaufnahmen senden

Mann hält Fotoapparat und bleibt hinter einer grauen Wand im Verborgenen
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.07.2015, Az.: 4 U 182/14

Grundsätzlich ist die Ausstrahlung von widerrechtlich gewonnenen Filmaufnahmen unzulässig. Ausnahmen hiervon kommen lediglich in Betracht, wenn die Bedeutung der so gewonnenen Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile aufwiegen, welche der Rechtsbruch für den betroffenen nach sich ziehe. In diesem Fall sind die Aufnahmen zum Thema „Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden“ von der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gedeckt.

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10. Juli 2015

Unzulässige Werbung mit einem nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

blaues rundes Prüfsiegel mit Häkchen in der Mitte
Urteil des LG Arnsberg vom 13.05.2015, Az.: 8 O 1/15

Die Werbung eines Amazon-Händlers für ein Produkt mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens im Internet noch nicht vergebenen TÜV-Prüfsiegel ist irreführend und somit wettbewerbswidrig. Amazon Marketplace-Händler haften für Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden (hier: TÜV-Prüfsiegel sowie Weiterempfehlungsfunktion) als Störer.

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26. Juni 2015

Kein Schadensersatz für negative Bewertung

Sternchen mit Checkkästchen und eine Hand, die einen roten Stift hält, Sternchenbewertung
Beschluss des OLG München vom 12.02.2015, Az.: 27 U 3365/14

Eine negative Produktbewertung im Internet begründet nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn die Unwahrheit der Behauptung vom Onlinehändler bewiesen werden kann. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei der Bewertung um eine Tatsachenbehauptung handelt, da Werturteile als Meinungsäußerung grundsätzlich geschützt sind und keinerlei Ansprüche begründen. Hinsichtlich der Äußerung eines Verbrauchers, dass eine im Internet vorzufindende Montageanleitung falsch ist, muss bewiesen werden, dass der Inhalt der Anleitung korrekt ist.

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23. Juni 2015 Top-Urteil

Google muss Suchergebnis mit Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung löschen

Ein Internetfeld für die Sucheingabe, das ein Finger berührt. Der Hintergrund ist blau
Beschluss des OLG München vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15

Ergebnisse einer Suchmaschine, bei deren Inhalt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu schädigen, müssen vom Betreiber der Suchmaschine aus der Ergebnis-Liste entfernt werden.

Konkret ging es um einen Blog-Eintrag, dessen Inhalt beim Durchschnittsleser den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Betrugs gegen das im Zusammenhang genannte Unternehmen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs, was - so das Oberlandesgericht - einen erheblichen Unterschied darstelle. Damit sieht das Gericht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt und der entsprechende Beitrag ist zu entfernen.

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