Inhalte mit dem Schlagwort „Menschenwürde“

02. Januar 2015

„Die Super-Nanny“ verletzt die Menschenwürde der gezeigten Kinder

Frau mit Zopf und Brille schaut streng und hebt den Zeigefinger.
Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Darstellung von Beschimpfungen, Bedrohungen bis hin zu Schlägen im Rahmen der RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ stellt für die betroffenen Kinder eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Insbesondere auch durch die Häufigkeit solcher Aktionen durch die Mutter der Kinder sei ihnen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung nicht mehr garantiert, zumal erst nach der neunten Gewalthandlung eingegriffen wurde, die Kinder den Gewalttaten zuvor also ausgeliefert waren.

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31. Juli 2014

RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ verletzt Menschenwürde

Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Ausstrahlung einer Sendefolge der Reihe "Die Super-Nanny", in der neben Beschimpfungen und Bedrohungen auch Gewalthandlungen der Mutter gegen ihre Kinder gezeigt und mehrmals u.a. auch im für die Sendung werbenden Vorspann wiederholt werden, verstößt gegen die Menschenwürde der in der Sendung gezeigten Kinder. Dieser Verstoß kann auch nicht mit dem erziehungspädagogischen Ziel der Sendung gerechtfertigt werden.

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05. März 2010

Biopatentrichtlinie: neurale Vorläuferzellen, menschliche Embryonen und Patente

Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07

Der BGH legt im Rahmen eines Streites über Patente auf menschliche embryonale Stammzellen dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem möchte der BGH geklärt wissen, ob unter den Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung fällt.
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31. März 2009

Werbender Fotovergleich von leidenden Tieren und Holocaustopfern

Beschluss des BVerfG vom 20.02.2009, Az.: 1 BvR 2266/04 - 1 BvR 2620/05

Die visuelle Parallelisierung von leidenden Tieren und Holocaustopfern in der Werbekampagne eines Tierschutzvereins verletzt an sich nicht die Menschenwürde, da es an einer prinzipiellen Objektivierung, also Verachtung des Menschen fehlt und nur die Gleichwertigkeit des Leidens dargestellt werden soll. Allerdings ist eine derartige Werbung als Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer zu bewerten und verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Opfer sowie der heute lebenden Juden.
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